Bachelor of Arts
Für die Aufnahme zum Bachelor-Studium müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein
- Allgemeine Hochschulreife oder allgemeine Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 29 QualV
Hinweis: Die Theaterakademie kann (ab 2026) Ausnahmen zulassen, sofern in der Eignungsprüfung eine außergewöhnliche Begabung und Eignung sowie mindestens der mittlere Schulabschluss nachgewiesen werden. Bildungsnachweise von Studierenden, die im Ausland erworben wurden, gelten als Nachweis der allgemeinen Hochschulreife oder als Nachweis der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung nur, wenn sie von der Hochschule für Musik und Theater München anerkannt worden sind. Ausländische Zeugnisse werden nur in amtlich beglaubigter Übersetzung akzeptiert (engl. Zeugnisse müssen nicht übersetzt werden) - Die fristgerechte Anmeldung mit allen erforderlichen Anlagen. Überweisung der Bewerbungsgebühr von € 30
- Das Bestehen des geregelten Eignungsverfahrens an der Bayerische Theaterakademie August Everding
- Fließende Sprachkenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Die Eignungsprüfung besteht aus einem dreistufigen Verfahren, bei dem verschiedene Fähigkeiten geprüft werden. In den Stufen I und II werden Bewerber und Bewerberinnen einzeln geprüft. In der dritten Stufe kommen Prüfungen in der Gruppe hinzu.
Eignungsprüfung Stufe I
Vorspielen von drei selbständig erarbeiteten Rollenausschnitten freier Wahl. Davon muss ein Text in gebundener Sprache sein (auch Versform genannt). Ein Ausschnitt aus einem modernen Theaterstück ist erwünscht.
Eignungsprüfung Stufe II
Vorspielen der bereits bei der Eignungsprüfung Stufe I gezeigten Rollenausschnitte vor der Gesamtkommission. Die Prüfungskommission stellt Aufgaben, um die inhaltliche Vorbereitung, Spielfantasie, körperliche Durchlässigkeit, spielerische Flexibilität und Vorstellungskraft der Bewerber und Bewerberinnen zu überprüfen.
Eignungsprüfung Stufe III
In Gruppen- bzw. Einzelarbeit werden folgende Begabungen getestet:
- Improvisation mit Gespräch, um die Persönlichkeit kennenzulernen
- Rollenarbeit
- Partnerbezug
- Sprachgestaltung
- Musikalität und Rhythmik
- Bewegung
- stimmliche und körperliche Eignung
Es besteht keine Verpflichtung der Kommission, alle Bewerber und Bewerberinnen in allen Punkten zu prüfen.
Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird schriftlich mitgeteilt.
Eine nicht bestandene Eignungsprüfung kann zweimal wiederholt werden.
- vollständig ausgefülltes Anmeldeformular mit aufgeklebtem, aktuellem Passbild
- ausführlicher tabellarischer Lebenslauf mit Nachweis über bisherige künstlerische Tätigkeiten
- Kopie der Geburtsurkunde oder des Personalausweises oder des Reisepasses oder der Aufenthaltsgenehmigung
- Kopie des letzten Schulzeugnisses
- Nachweis der allgemeinen Hochschulreife oder der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 29 QualV
- Bildungsnachweise von Studierenden, die im Ausland erworben wurden, gelten als Nachweis der allgemeinen Hochschulreife oder als Nachweis der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung nur, wenn sie von der Hochschule für Musik und Theater München anerkannt worden sind. Ausländische Zeugnisse werden nur in amtlich beglaubigter Übersetzung akzeptiert (engl. Zeugnisse müssen nicht übersetzt werden)
- Bei anerkannter Schwerbehinderung bitte eine ausgewiesene ärztliche Attestierung beilegen. In diesem Falle bitte vor der Anmeldung einen Termin zu einem Informationsgespräch ausmachen
- ggf. Immatrikulationsbescheinigung der derzeitigen Hochschule
- Begründung des Studienwunsches
- Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse gemäß § 17 Qualifikationsverordnung (gilt nur für ausländische Bewerber:innen aus nicht-deutschsprachigen Ländern sowie für Deutsche, deren Muttersprache nicht Deutsch ist).
- Nachweis der bezahlten Eignungsprüfungsgebühr in Höhe von 30 € (Kopie des Kontoauszugs oder Bareinzahlungsbeleg)
- Am Tag der Prüfung Stufe I ist ein Din A4 Blatt mitzubringen, auf dem die drei vorbereiteten Monologe mit Titel, Autor und Rolle genannt werden – Ausschnitt aus einem klassischen Monolog – gebundene Sprache / Vers, einem Monolog aus einem modernen Stück, sowie ein Monolog nach freier Wahl
BITTE RICHTEN SIE IHRE BEWERBUNG PER POST AN
Studiengang Schauspiel
Bayerische Theaterakademie August Everding
Prinzregentenplatz 12
81675 München
BITTE BEACHTEN SIE DIE DATENSCHUTZHINWEISE IN ZUSAMMENHANG MIT DER ANMELDUNG ZUR EIGNUNGSPRÜFUNG
Der nächstmögliche Studienbeginn für den Bachelor of Arts ist der 09. März 2026.
Prozedere
Das Eignungsverfahren gliedert sich in drei Stufen. Nur wer alle Stufen des Verfahrens besteht, wird zum Studium zugelassen. Voraussetzung für die Zulassung zur Eignungsprüfung Stufe II ist das Bestehen der Eignungsprüfung Stufe I. Voraussetzung für die Zulassung zur Eignungsprüfung Stufe III ist das Bestehen der Eignungsprüfung Stufe II.
Die ersten beiden belegten Fachsemester gelten als Probezeit.
Termine und fristen
- Eignungsprüfung Stufe I wahlweise am 11. November 2025 oder am 03.; 04., 05., 08. und 09. Dezember 2025
Die Teilnehmer werden je nach Anzahl der Anmeldungen für Dezember entweder am 03.; 04., 05., 08. und 09. Dezember 2025 eingeteilt.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Bewerbungsfristen:
Für die Prüfung am 11. November 2025: 30. September 2025
Für die Prüfung am 03. 04., 05., 08. und 09. Dezember 2025: 30. Oktober 2025.
Die Einladungen hierfür werden ab ca. 15. November postalisch und per Email (bitte deutlich auf dem Anmeldeformular ausfüllen) verschickt.
- Eignungsprüfung Stufe II
12., 13., 14. und 15. Januar 2026 (alle Bewerber:innen, die die Stufe II erreicht haben, werden jeweils einem der vier Termine zugeteilt)
- Eignungsprüfung Stufe III
20. und 21. Januar 2026 (die Stufe III findet für alle Bewerber:innen, die in der Stufe III sind, an beiden Tagen statt)
Änderungen vorbehalten.
Für die Teilnahme am Eignungsverfahren wird eine Gebühr in Höhe von 30 € erhoben.
Bitte überweisen Sie den Betrag noch vor Bewerbungsschluss auf das folgende Konto und legen Sie Ihrer Bewerbung einen Nachweis der Überweisung bei (Kopie des Kontoauszugs oder Bareinzahlungsbeleg).
Konto der Bayerischen Theaterakademie bei der Bayerischen Landesbank:
BIC: BYLADEMM
IBAN: DE75 700500000001190315
Bitte unbedingt folgendes Buchungskennzeichen unter "Verwendungszweck" angeben:
7032 011 03-0 156501-9 Schauspiel; und den Namen des Bewerbers.
Seit dem Wintersemester 2013/2014 gibt es keine Studienbeiträge mehr.
Pro Semester wird jedoch ein Grundbeitrag in Höhe von € 85,- für das Studierendenwerk erhoben.
Das Semesterticket des öffentlichen Nahverkehrs wurde abgeschafft, weswegen Studierenden der Erwerb des Deutschlandtickets empfohlen wird.
Master of Arts
Der Masterstudiengang Schauspiel richtet sich an Schauspieler:innen, die bereits erfolgreich ein Schauspielstudium absolviert haben und etablierte Methodiken wie gängige Arbeitsweisen beherrschen. In der Erweiterung kommunikativer und sozialer Kompetenzen sowie der Steigerung schauspielerischer Flexibilität bereitet das Studium in besonderem Maße auf die Tätigkeit in einem festen Ensemble vor.
Der Studiengang fördert zudem die Entwicklung eines individuellen Schauspielstils. In der Auseinandersetzung mit Formen gegenwärtigen Schauspielens entwickeln Studierende ein Problembewusstsein, das zu einer kreativen und experimentierenden Auseinandersetzung mit schauspielerischen Prozessen führt.
Neben der Arbeit an Szenen und Monologen und der praktischen wie theoretischen Auseinandersetzung mit Fragen künstlerischer Forschung sieht das Masterstudium eine Projektarbeit/Inszenierung vor, die auch beim Treffen der deutschsprachigen Schauspielstudierenden präsentiert wird. Studierende nehmen zudem an den Akademievorsprechen der ZAV-Künstlervermittlung der Bundesagentur für Arbeit teil.
Für die Aufnahme zum MasterStudium müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein
- Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss aus dem Inland oder Ausland der Fachrichtung Schauspiel
Das Bestehen des geregelten Eignungsverfahrens an der Bayerischen Theaterakademie August Everding
Die fristgerechte Anmeldung mit allen erforderlichen Anlagen. Überweisung der Bewerbungsgebühr von 30 €
Der Zugang zum Masterstudiengang Schauspiel setzt einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss aus dem Inland oder Ausland der Fachrichtung Schauspiel voraus sowie das Bestehen des nachfolgend geregelten Eignungsverfahrens an der Bayerischen Theaterakademie August Everding.
Die Zulassung zum Eignungsverfahren setzt voraus, dass die vorzulegenden Unterlagen form- und fristgerecht vorliegen. Der Antrag ist postalisch zu stellen. Dem vollständig ausgefüllten Antrag (Anmeldeformular) sind (gemäß § 6 der Qualifikationssatzung) folgende Unterlagen beizufügen:
- Tabellarischer Lebenslauf (lückenloser Werdegang bis zum Zeitpunkt der Studienbewerbung);
- Kopie der Geburtsurkunde, des Personalausweises, des Reisepasses oder der
- Aufenthaltsgenehmigung;
- Abschlusszeugnis einer Universität oder Kunsthochschule (in Kopie; ausländische Bescheinigungen und Zeugnisse werden nur in Übersetzung akzeptiert) inklusive Transcript of Records
oder
Immatrikulationsbescheinigung für das letzte Semester der zuletzt besuchten Hochschule; zudem Bescheinigung über bisher absolvierte Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen sowie Bestätigung der besuchten Hochschule, zu welchem Zeitpunkt der Abschluss erworben wird; - Nachweis über die Zahlung der Gebühr für das Eignungsverfahren i. H. v. 30 € durch Kopie des Kontoauszuges oder durch Bareinzahlungsbeleg.
Zur Immatrikulation sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse gemäß § 17 Qualifikationsverordnung (gilt nur für ausländische Bewerber:innen aus nicht-deutschsprachigen Ländern sowie für Deutsche, deren Muttersprache nicht Deutsch ist).
BITTE RICHTEN SIE IHRE BEWERBUNG PER POST AN
Studiengang Schauspiel
Bayerische Theaterakademie August Everding
Prinzregentenplatz 12
81675 München
BITTE BEACHTEN SIE DIE DATENSCHUTZHINWEISE IN ZUSAMMENHANG MIT DER ANMELDUNG ZUR EIGNUNGSPRÜFUNG
Das Eignungsverfahren dient der Feststellung, ob neben den mit dem Erwerb des ersten Abschlusses nachgewiesenen Kompetenzen die Begabung und Eignung für die besonderen qualitativen Anforderungen im Masterstudiengang Schauspiel vorhanden sind. Diese Anforderungen beinhalten die Fähigkeit, schauspielerisch mit komplexer Ausdruckfähigkeit agieren zu können, die ganzheitlich sowohl die körperliche als auch die stimmlich-sprachliche Ausdrucksfähigkeit umfasst. Nachzuweisen sind spielerische Wandlungsfähigkeit und eine große Variabilität in den Ausdrucksmitteln. Bewerber:innen müssen zudem in der Lage sein, schauspielerische Prozesse zu reflektieren und ästhetisch-künstlerische Praxis zu kommunizieren und zu argumentieren.
Das Eignungsverfahren besteht aus einer praktischen Prüfung (ca. 10 Minuten) sowie einem Kolloquium (ca. 10 Minuten).
In der praktischen Prüfung werden zwei frei zu wählende Rollenausschnitte vorgespielt. Einer der beiden Rollenausschnitte kann (z. B. vor der Kamera) ganz oder in Teilen vorproduziert sein. Die Rollen können auch auf einem selbstverfassten Text beruhen. Von der Prüfungskommission können zusätzlich praktische Aufgaben gestellt werden.
Im Rahmen des Kolloquiums/Gesprächs wird die kritisch-ästhetische Reflexionsfähigkeit im Zusammenhang mit theatralen Prozessen überprüft. Hierbei soll insbesondere der interpretatorische und spielerische Zugriff auf die beiden Rollen verständlich erläutern werden können.
Der nächstmögliche Studienbeginn ist das Wintersemester 2025/2026.
Die Bewerbungsfrist ist der 28.05.2025
Die Eignungsprüfungen für den Master Studiengang Schauspiel finden am 08. und 09. Juli 2025 statt.
Für die Teilnahme am Eignungsverfahren wird eine Gebühr in Höhe von 30 € erhoben.
Bitte überweisen Sie den Betrag noch vor Bewerbungsschluss auf das folgende Konto und legen Sie Ihrer Bewerbung einen Nachweis der Überweisung bei (Kopie des Kontoauszugs oder Bareinzahlungsbeleg).
Konto der Bayerischen Theaterakademie bei der Bayerischen Landesbank:
BIC: BYLADEMM
IBAN: DE75 700500000001190315
Bitte unbedingt folgendes Buchungskennzeichen unter "Verwendungszweck" angeben:
7032 011 03-0 156501-9 Schauspiel; und den Namen des Bewerbers.
Seit dem Wintersemester 2013/2014 gibt es keine Studienbeiträge mehr.
Pro Semester wird jedoch ein Grundbeitrag in Höhe von € 85,- für das Studierendenwerk erhoben.
Das Semesterticket des öffentlichen Nahverkehrs wurde abgeschafft, weswegen Studierenden der Erwerb des Deutschlandtickets empfohlen wird.