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Ausbildung zur Schauspielerin / zum Schauspieler für Bühne, Film und Fernsehen - Bachelor (B.A.) / Master (M.A.)

Voraussetzungen

Für die Aufnahme zum Bachelor-Studium müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein

  • Allgemeine Hochschulreife oder allgemeine Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 29 QualV
    Hinweis: Die Theaterakademie kann Ausnahmen zulassen, sofern in der Eignungsprüfung eine außergewöhnliche Begabung und Eignung sowie mindestens der mittlere Schulabschluss nachgewiesen werden. Bildungsnachweise von Studierenden, die im Ausland erworben wurden, gelten als Nachweis der allgemeinen Hochschulreife oder als Nachweis der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung nur, wenn sie von der Hochschule für Musik und Theater München anerkannt worden sind. Ausländische Zeugnisse werden nur in amtlich beglaubigter Übersetzung akzeptiert (engl. Zeugnisse müssen nicht übersetzt werden)
  • Die fristgerechte Anmeldung mit allen erforderlichen Anlagen. Überweisung der Bewerbungsgebühr von € 30
  • Das Bestehen des geregelten Eignungsverfahrens an der Theaterakademie August Everding
  • Fließende Sprachkenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift

Für die Aufnahme zum Master-Studium müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein

  • Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss aus dem Inland oder Ausland der Fachrichtung Schauspiel
  • Das Bestehen des geregelten Eignungsverfahrens an der Theaterakademie August Everding

  • Die fristgerechte Anmeldung mit allen erforderlichen Anlagen. Überweisung der Bewerbungsgebühr von 30 €

  • Fließende Sprachkenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift

 

Ablauf der Eignungsprüfung

Bachelor of Arts

Die Eignungsprüfung besteht aus einem dreistufigen Verfahren, bei dem verschiedene Fähigkeiten geprüft werden. In den Stufen I und II werden Bewerber und Bewerberinnen einzeln geprüft. In der dritten Stufe kommen Prüfungen in der Gruppe hinzu.

Eignungsprüfung Stufe I
Vorspielen von drei selbständig erarbeiteten Rollenausschnitten freier Wahl. Davon muss ein Text in gebundener Sprache sein (auch Versform genannt). Ein Ausschnitt aus einem modernen Theaterstück ist erwünscht.

Eignungsprüfung Stufe II
Vorspielen der bereits bei der Eignungsprüfung Stufe I gezeigten Rollenausschnitte vor der Gesamtkommission. Die Prüfungskommission stellt Aufgaben, um die inhaltliche Vorbereitung, Spielfantasie, körperliche Durchlässigkeit, spielerische Flexibilität und Vorstellungskraft der Bewerber und Bewerberinnen zu überprüfen.

Eignungsprüfung Stufe III
In Gruppen- bzw. Einzelarbeit werden folgende Begabungen getestet:

  • Improvisation mit Gespräch, um die Persönlichkeit kennenzulernen
  • Rollenarbeit
  • Partnerbezug
  • Sprachgestaltung
  • Musikalität und Rhythmik
  • Bewegung
  • stimmliche und körperliche Eignung

Es besteht keine Verpflichtung der Kommission, alle Bewerber und Bewerberinnen in allen Punkten zu prüfen.
Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird schriftlich mitgeteilt.
Eine nicht bestandene Eignungsprüfung kann zweimal wiederholt werden.

Master of Arts

Das Eignungsverfahren besteht aus einer praktischen Prüfung (Dauer ca. 10 Minuten) sowie einem Kolloquium (Dauer ca. 10 Minuten).

Im Rahmen der praktischen Prüfung nähert sich der Bewerber oder die Bewerberin mit schauspielerischen Mitteln der Umsetzung des eingereichten Konzepts/Exposés oder einzelner darin enthaltener Aspekte an. Der praktische Prüfungsteil kann vorgespielt werden oder (z. B. vor der Kamera) vorproduziert sein.

Zudem hat der Bewerber oder die Bewerberin zwei selbständig erarbeitete Rollenausschnitte (freier Wahl) vorzubereiten.

Im Rahmen des Kolloquiums ist das eingereichte Exposé, sowie die im Rahmen der praktischen Prüfung vorgenommen Annäherung/Umsetzung vor dem Hintergrund der eigenen Einschätzung der aktuellen Theaterlandschaft darzulegen.

Das Eignungsverfahren dient der Feststellung, ob neben den, mit dem Erwerb des ersten Abschlusses nachgewiesenen Kompetenzen, die Begabung und Eignung für die besonderen qualitativen Anforderungen im Masterstudiengang Schauspiel vorhanden sind. Diese Anforderungen beinhalten die Fähigkeit, schauspielerisch mit einer komplexeren Ausdrucksfähigkeit agieren zu können. Die Bewerber und Bewerberinnen sollen eine spielerische Wandlungsfähigkeit und eine große Variabilität in den Ausdrucksmitteln nachweisen und zudem in der Lage sein, das eigene Spiel kritisch zu reflektieren und sich mit schauspielerischen Fragestellungen und Spielformen – praktisch wie theoretisch – auseinanderzusetzen. 

Die Bewerber und Bewerberinnen werden von der Prüfungskommission im Rahmen eines künstlerischen Gesamturteils nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Kritisch-ästhetische Reflexionsfähigkeit im Zusammenhang mit theatralen Prozessen/theoretisches Analyse- und Abstraktionsvermögen
  • Verständliche Erläuterung des eingereichten Exposés
  • Interesse, Motivation, Neugier
  • Soziale Kompetenz: Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • Selbstkompetenz: Selbsteinschätzung, Eigenverantwortlichkeit, Selbständigkeit, Persönlichkeit
  • Spielerische Wandlungsfähigkeit
  • Vorstellungskraft
  • Sprach- und stimmgestischer Ausdruck
  • körpergestischer Ausdruck
  • Fähigkeit, künstlerische Impulse in theatrale Strukturen umsetzen zu können

    Es besteht keine Verpflichtung der Kommission, alle Bewerber und Bewerberinnen in allen Punkten zu prüfen.

    Das Eignungsverfahren kann bei Nichtbestehen grundsätzlich nur einmal wiederholt werden, frühestens für das darauffolgende Studienjahr.

Liste einzureichender Unterlagen

Bachelor of Arts

  • vollständig ausgefülltes Anmeldeformular mit aufgeklebtem, aktuellem Passbild
  • ausführlicher tabellarischer Lebenslauf mit Nachweis über bisherige künstlerische Tätigkeiten
  • Kopie der Geburtsurkunde oder des Personalausweises oder des Reisepasses oder der Aufenthaltsgenehmigung
  • Kopie des letzten Schulzeugnisses
  • Nachweis der allgemeinen Hochschulreife oder der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 29 QualV
  • Bildungsnachweise von Studierenden, die im Ausland erworben wurden, gelten als Nachweis der allgemeinen Hochschulreife oder als Nachweis der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung nur, wenn sie von der Hochschule für Musik und Theater München anerkannt worden sind. Ausländische Zeugnisse werden nur in amtlich beglaubigter Übersetzung akzeptiert (engl. Zeugnisse müssen nicht übersetzt werden)
  • Allgemein-Ärztliches Attest, das einen unbedenklichen Gesundheitszustand und die gesundheitliche Eignung und körperliche Leistungsfähigkeit für die Anforderungen der Ausbildung zum Schauspieler, zur Schauspielerin bestätigt (nicht älter als 6 Monate). Das Attest kann auch ohne erneute Erinnerung spätestens zur Stufe II mitgebracht werden. Dies ist die Voraussetzung um bei der Stufe III teilnehmen zu können.

Bei anerkannter Schwerbehinderung bitte eine ausgewiesene ärztliche Attestierung beilegen. In diesem Falle bitte vor der Anmeldung einen Termin zu einem Informationsgespräch ausmachen.
 

  • phoniatrisches Gutachten oder ausführliches HNO-Attest (nicht älter als 6 Monate). Das Attest kann auch ohne erneute Erinnerung spätestens zur Stufe II mitgebracht werden. Dies ist die Voraussetzung um bei der Stufe III teilnehmen zu können.
  • ggf. Immatrikulationsbescheinigung der derzeitigen Hochschule
  • Begründung des Studienwunsches
  • Nachweis der bezahlten Eignungsprüfungsgebühr in Höhe von 30 € (Kopie des Kontoauszugs oder Bareinzahlungsbeleg)
  • Am Tag der Prüfung Stufe I ist ein D4 Blatt mit drei vorbereiteten Monologen mitzubringen - Ausschnitt aus einem klassischen Monolog - gebundene Sprache / Vers, einem Monolog aus einem modernen Stück, sowie ein Monolog nach freier Wahl

BITTE RICHTEN SIE IHRE BEWERBUNG PER POST AN
Studiengang Schauspiel
Theaterakademie August Everding
Prinzregentenplatz 12
81675 München

Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise in Zusammenhang mit der Anmeldung zur Eignungsprüfung

Master of Arts

  • Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular
  • Tabellarischer Lebenslauf inkl. bisheriger künstlerischer Tätigkeiten
  • Kopie der Geburtsurkunde oder des Personalausweises oder des Reisepasses  oder der Aufenthaltsgenehmigung 
  • Kopie des Abschlusszeugnisses der Hochschule/Universität (Diplom Schauspiel, Bachelor of Arts) inklusive Transcript of Records oder letztes Zwischenzeugnis mit einer Bestätigung der besuchten Hochschule, zu welchem Zeitpunkt der Abschluss erworben wird
  • Nachweise über bisher abgelegte Studienzeiten und Hochschulprüfungen (Academic Transcript)
  • Begründung des Studienwunsches
  • Nachweis der bezahlten Eignungsverfahrensgebühr i. H. v. 30 € (Kopie Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg). 
  • Exposé bzw. Konzeption/Projektierung einer theatralen Idee. Hierunter sind – ausgehend vom individuellen Interesse des Kandidaten – Vorhaben zu verstehen, die sich mit spezifischen Verkörperungsweisen, schauspielerischen und performativen Prozesse auseinandersetzen, Problemstellungen der schauspielerischen Praxis und/oder stilistische Fragestellungen thematisieren oder spezifischer Arbeitsweisen und -formen projektieren. Möglich sind auch Projekte, die die schauspielerische Tätigkeit auch außerhalb des Theaters (Mediensprechen, Film, Fernsehen etc.) thematisieren. Ebenso möglich sind auch Fragestellungen aus dem Bereich der Schauspieldidaktik, die sich reflektierend mit spezifischen Schauspielmethoden oder didaktischen Problemfeldern auseinandersetzen; (maximal drei DIN A4 Seiten, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1, Schriftart: Times New Roman)

Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise in Zusammenhang mit der Anmeldung zum Eignungsverfahren

BITTE RICHTEN SIE IHRE BEWERBUNG PER POST AN

Studiengang Schauspiel
Theaterakademie August Everding
Prinzregentenplatz 12
81675 München

Bewerbungstermine

Bachelor of Arts

Der nächstmögliche Studienbeginn ist der 10. März 2025.

Prozedere

Das Eignungsverfahren gliedert sich in drei Stufen. Nur wer alle Stufen des Verfahrens besteht, wird zum Studium zugelassen. Voraussetzung für die Zulassung zur Eignungsprüfung Stufe II ist das Bestehen der Eignungsprüfung Stufe I. Voraussetzung für die Zulassung zur Eignungsprüfung Stufe III ist das Bestehen der Eignungsprüfung Stufe II.

Die ersten beiden belegten Fachsemester gelten als Probezeit.
 

Termine und fristen

  • Eignungsprüfung Stufe I wahlweise am
    11. November 2024 oder am
    04., 05., 06., 09. und 10. Dezember 2024

    Die Teilnehmer werden je nach Anzahl der Anmeldungen für Dezember entweder am 04., 05., 06., 09. und 10. Dezember 2024 eingeteilt.

    Bitte beachten Sie die jeweiligen Bewerbungsfristen:

    Für die Prüfung am 11. November 2024: 30. September 2024

    Für die Prüfung am 04., 05., 06., 09. und 10. Dezember 2024: 31. Oktober 2024. Die Einladungen hierfür werden ab ca. 13. November postalisch verschickt.
     
  • Eignungsprüfung Stufe II
    13., 14., 15. und 16. Januar 2025   (alle Bewerber*innen, die die Stufe II erreicht haben, werden jeweils einem der vier Termine zugeteilt)
     
  • Eignungsprüfung Stufe III
    21. und 22. Januar 2025 (die Stufe III findet für alle Bewerber*innen, die in der Stufe III sind, an beiden Tagen statt)

Änderungen vorbehalten.

Master of Arts

Der nächstmögliche Studienbeginn ist das Wintersemester 2025/2026.
Die Bewerbungsfrist hierfür wird rechtzeitig bekanntgegeben. Aufgrund der anstehenden Überarbeitung des Curriculums werden alle Inhalte und Module überarbeitet. Deshalb können zum Wintersemester 2024/2025 leider keine neuen Studierenden im Master-Studiengang Schauspiel aufgenommen werden. Im Jahr 2024 findet daher kein Eignungsverfahren für den Master-Studiengang Schauspiel statt.

Bewerbungsgebühren

Für die Teilnahme am Eignungsverfahren wird eine Gebühr in Höhe von 30 € erhoben.

Bitte überweisen Sie den Betrag noch vor Bewerbungsschluss auf das folgende Konto und legen Sie Ihrer Bewerbung einen Nachweis der Überweisung bei (Kopie des Kontoauszugs oder Bareinzahlungsbeleg).

Konto der Bayerischen Theaterakademie bei der Bayerischen Landesbank:

BIC: BYLADEMM
IBAN: DE75 700500000001190315

Bitte unbedingt folgendes Buchungskennzeichen unter "Verwendungszweck" angeben:
7032 011 03-0 156501-9 Schauspiel; und den Namen des Bewerbers.

Semestergebühren

Pro Semester wird ein Grundbeitrag in Höhe von 85 € für das Studentenwerk erhoben. Das Semesterticket des öffentlichen Nahverkehrs wurde abgeschafft, weswegen Studierenden der Erwerb des Deutschlandtickets empfohlen wird.