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Ausbildung zur Opernsängerin / zum Opernsänger - Master of Music (M. Mus.)

Voraussetzungen

Für die Aufnahme zum Master-Studium müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein

Voraussetzungen für das Studium sind ein Bachelor of Music (B. Mus.) bzw. ein Diplom mit Hauptfach Gesang und das Bestehen des Eignungsverfahrens.
Bei abgeschlossenem Master in Operngesang (M. Mus.) kann keine Zulassung erfolgen.

Ablauf der Eignungsprüfung

Das Eignungsverfahren besteht aus der Video-Vorauswahl und dem Präsenz-Eignungsverfahren.

Video-Vorauswahl

Als Teil Ihrer Bewerbungsunterlagen ist über das Online-Bewerbungsportal ein Video gemäß der
für die Präsenzprüfung im Hauptfach geltenden Anforderungen/Dauer einzureichen.
Bitte laden Sie zwei nicht geschnittene Ton- und Bildaufnahmen (Videos) mit Opernarien hoch.
Diese beiden Arien sollen möglichst in verschiedenen Sprachen sein und unterschiedliche Charaktere zeigen
Welche Werke oder Ausschnitte aus Werken Sie aus dem vorzubereitenden Repertoire
aufnehmen, können Sie frei entscheiden. Das aufgenommene Material muss nicht mit dem
Programm übereinstimmen, welches Sie in der Präsenzprüfung vortragen möchten.
Wichtig: Innerhalb eines vorgetragenen Stückes sind technische Bearbeitungen jeglicher Art nicht
zulässig!
Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung ohne das Video unvollständig ist und nicht bearbeitet wird.
Die Hochschule prüft bei Eingang der Bewerbungsunterlagen nicht, ob das eingereichte Video den
gestellten Anforderungen entspricht.
Bei bestandener Video-Vorauswahl erfolgt eine Einladung zur Präsenzprüfung.


Für das Präsenz-Eignungsverfahren sind auswendig vorzubereiten:

1. Sechs Opernarien in mindestens drei Sprachen und aus mindestens drei Stilepochen:

  • darunter mindestens eine Arie aus einer Oper von W.A. Mozart
  • darunter mindestens eine Arie aus Operette / Zarzuela / Musical oder ein Chanson
  • darunter mindestens eine Arie in deutscher Sprache

2. Gedicht- bzw. Monologvortrag in deutscher Sprache: 
Ein Gedicht mit mindestens vier Strophen oder einen Monolog aus einem Drama

Die Präsentation soll ein szenisches Verständnis der jeweiligen Rolle / Arie erkennen lassen.

Zum Prüfungstermin ist das Programm schriftlich in 15-facher Ausfertigung mitzubringen.

Die Klavierbegleitung wird von der Theaterakademie gestellt. Eine eigene Begleitung ist für keinen Teil der Prüfung zugelassen. Gut lesbare Noten für die Klavierbegleitung sind mitzubringen.


Ablauf des Eignungsverfahrens:

Das Eignungsverfahren besteht aus zwei Durchgängen. Zum zweiten Durchgang werden diejenigen Bewerber*innen zugelassen, die den ersten Durchgang bestanden haben.

1. Durchgang: Dauer ca. 5 – 15 Minuten

Eine Arie ist von dem*der Bewerber*in auszuwählen, eventuell weitere Arien / Gedicht nach Auswahl durch die Prüfungskommission.
Nach dem 1. Durchgang entscheidet die Prüfungskommission, welche Bewerber*innen zum 2. Durchgang zugelassen werden.

2. Durchgang (Mittwoch-Donnerstag): Workshop ganztägig und Präsentation (Freitag)

Es wird sowohl musikalisch als auch szenisch (Schauspiel, Bewegung, Sprechen) in der Gruppe und individuell gearbeitet. Die Arbeit orientiert sich inhaltlich an dem Programm des*der Bewerber*in. Bitte geeignete Kleidung mitbringen.
Abschlusspräsentation unter Berücksichtigung des im Workshop Erarbeiteten nach Vorgabe der Prüfungskommission. Dauer ca. 5 – 30 Minuten.
Die Entscheidung über die Zulassung zum Studium trifft die Prüfungskommission aufgrund der erbrachten Leistungen im Eignungsverfahren. Die Entscheidung wird dem*der Bewerber*in schriftlich mitgeteilt.

Das Eignungsverfahren kann bei Nichtbestehen grundsätzlich nur einmal wiederholt werden, frühestens für das darauffolgende Studienjahr

Liste einzureichender Unterlagen

Die Einreichung aller Bewerbungsunterlagen erfolgt online über das Portal

Alle Unterlagen/Informationen werden im Bewerberportal erfragt bzw. hochgeladen.

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie der Geburtsurkunde, des Personalausweises, Reisepasses oder der Aufenthaltsgenehmigung.
  • Nachweis über den Abschluss Bachelor of Music mit Hauptfach Gesang oder Diplom. Sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Zeugnis vorliegen, wird das letzte Zwischenzeugnis mit einer Bestätigung der jeweiligen Hochschule / des Instituts mit der Information eingereicht, zu welchem Zeitpunkt der Abschluss erwartet wird. Das Zeugnis ist spätestens bei der Immatrikulation zu Beginn des Wintersemesters vorzulegen.
  • Nachweise über bisherige Studienzeiten und Prüfungsleistungen.
  • Repertoireliste der bisher gesungenen und dargestellten / vollständig studierten Partien.
  • Aktuelles phoniatrisches Gutachten oder ausführliches Attest eines Hals-Nasen-Ohren-Arztes (nicht älter als 6 Monate).
  • Bei ausländischen Bewerber*innen aus nicht-deutschsprachigen Ländern: 
  • Sprachzeugnis mit mindestens Niveau B2 des GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen), Niveau TDN3 des Test DaF oder Abitur an einer Deutschen Schule im Ausland. 
  • Der Nachweis ist spätestens bei der Immatrikulation zu Beginn des Wintersemesters vorzulegen.
  • Nachweis der bezahlten Anmeldegebühren von € 30,00 (Kopie Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg) 
  • Nur für Bewerber der Volksrepublik China:
  • Zertifikat der Akademischen Prüfstelle bei der Deutschen Botschaft in Peking (siehe: www.aps.org.cn).
  • Ausländische Zeugnisse / Notenbescheinigungen werden nur in amtlich beglaubigter Übersetzung akzeptiert.
  • Bestätigung der Hochschule über voraussichtlichen Abschluss muss bereits der Bewerbung beigelegt werden, das Abschlusszeugnis kann dann am Tag der Immatrikulation vorgelegt werden.


Bewerber*innen bestätigen nach der Einladung zum Eignungsverfahren die Teilnahme (per Email möglich).

Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise in Zusammenhang mit der Anmeldung zur Eignungsprüfung

Bewerbungstermine

Wir bitten insbesondere Interessent*innen aus dem Ausland, auf Grund von bürokratischen Hürden wie Einreisegenehmigungen oder Visa die Bewerbung rechtzeitig vor Bewerbungsschluss einzureichen!
Beginn des Studiums jährlich nur zum Wintersemester - Nächster Studienbeginn: Oktober 2024

Bewerbungsschluss ist der 15. März 2024.
Das Bewerbungsportal öffnet zwischen dem 01.02.2024 und dem 15.03.2024.

Eignungsverfahren: 13.–17. Mai 2024

Studiendauer: 2 Jahre / 4 Semester (Vollzeitstudium)
Die ersten beiden Semester sind Probezeit im Sinne der Satzung über die Probezeit der Hochschule für Musik und Theater München.

Bewerbungsgebühren

Anmeldegebühr: € 30,00

Empfänger: Theaterakademie August Everding
BIC: BYLADEMM
IBAN: DE75 700500000001190315
Bayerische Landesbank
Verwendungszweck: 7032 011 07-6 156501-9

Hier finden Sie das Formular zu den Anmeldegebühren/application fee.
 

Semestergebühren

Seit dem Wintersemester 2013/2014 gibt es keine Studienbeiträge mehr.

Pro Semester wird jedoch ein Grundbeitrag in Höhe von € 85,- für das Studentenwerk erhoben. Das Semesterticket des öffentlichen Nahverkehrs wurde abgeschafft, weswegen Studierenden der Erwerb des Deutschlandtickets empfohlen wird.