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Ausbildung zum Musicaldarsteller/ zur Musicaldarstellerin - Bachelor of Arts (B.A.) / Master of Arts (M.A.)

Voraussetzungen

Für die Aufnahme zum Bachelor-Studium müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein

  • Die fristgerechte Anmeldung mit allen erforderlichen Anlagen
  • Überweisung der Bewerbungsgebühr von € 30
  • Das Bestehen des geregelten Eignungsverfahrens an der Bayerischen Theaterakademie August Everding

Für die Aufnahme zum Master-Studium müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein

  • ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss aus dem Inland oder Ausland der Fachrichtung Musical, Gesang, Tanz oder Schauspiel

  • Die fristgerechte Anmeldung mit allen erforderlichen Anlagen.

  • Überweisung der Bewerbungsgebühr von € 30 (erst nach dem Bestehen der Eignungsprüfung Stufe I).

  • Das Bestehen des geregelten Eignungsverfahrens an der Bayerischen Theaterakademie August Everding

Bewerbungstermine

Das Bewerbungsportal zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen für den Studienbeginn Sommersemester 2025 ist zwischen dem 24. April und dem 07. Oktober 2024 geöffnet.

Die Eignungsprüfungen sind dann wie folgt:

07.11.2024 EP Stufe I
08.11.2024 EP Stufe I
09.11.2024 EP Stufe I (optional, nach Menge der Anmeldungen)

28.11.2024 EP Stufe II
29.11.2024 EP Stufe II

30.11.2024 EP Stufe III

Das dreisemestrige Masterstudium wird zum Wintersemester aufgenommen. Nächster Studienbeginn ist September 2025.

Anmeldeschluss: 09. Juni 2025

Die Eignungsprüfungen für den Studienbeginn zum Wintersemester 2025 sind wie folgt:

  • Eignungsverfahren Stufe I: Prüfung der Unterlagen. Einladung zur Stufe II anhand des Bestehens der Stufe I.
  • Eignungsverfahren Stufe II: 07.07.2025

Liste einzureichender Unterlagen

Die Einreichung aller Bewerbungsunterlagen erfolgt online über das Portal
Alle Unterlagen/Informationen werden im Bewerberportal erfragt bzw. hochgeladen.
Das Bewerbungsportal ist zwischen dem 24. April und dem 07. Oktober 2024 geöffnet.

  • tabellarischem Lebenslauf
  • Kopie der Geburtsurkunde oder Kopie des Personalausweises
  • Kopie des letzten Schulzeugnisses
  • ein mit Namen versehenes Passbild 
  • ein allgemeinärztliches Attest (nicht älter als 6 Monate)
  • Nachweis der bezahlten Anmeldegebühren von € 30,00 (Kopie Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg)
  • Am Tag der Prüfung der Kommission vorzulegen: Repertoireliste in siebenfacher Ausführung



Download:

Das Bewerbungsverfahren für den Master of Arts im Studienfach Musical mit Studienbeginn zum Wintersemester 2025 wird am 17.03.2025 freigeschaltet.
Die Einreichung aller Bewerbungsunterlagen erfolgt online über das Portal

  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie des letzten Zeugnisses
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Ärztliches Attest über den derzeitigen Gesundheitszustand, die gesundheitliche Eignung und die körperliche Leistungsfähigkeit für die Anforderungen der Ausbildung zu*r Musicaldarsteller*in (nicht älter als 6 Monate)
  • Phoniatrisches Gutachten oder ausführliches Attest eines Hals-Nasen-Ohren-Arztes (nicht älter als 6 Monate)
  • Kopien von sonstigen Studien- oder Berufsabschlüssen
  • ggf. Immatrikulationsbescheinigung der derzeitigen Hochschule
  • Motivationsschreiben (ca. eine Seite)
  • Upload eines Videos mit selbst gesungenen Musicalwerken eigener Wahl (Spieldauer mind. 15 Minuten; mind. eine Musicalszene mit Choreographie und Dialog)

Zur Eignungsprüfung Stufe II sind außerdem mitzubringen:

  • Kopie der Überweisung der Anmeldegebühr (30 €)
  • Ausgefüllte Repertoireliste mit dem vorbereiteten Programm (zehn Gesangsnummern und drei Schauspielmonologe)

 

Download:

Ablauf der Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung gliedert sich in drei Stufen: Eignungsprüfung Stufe I, Stufe II und Stufe III. Voraussetzung für die Zulassung zur Eignungsprüfung Stufe II ist das Bestehen der Eignungsprüfung Stufe I. Voraussetzung für die Zulassung zur Eignungsprüfung Stufe III ist das Bestehen der Eignungsprüfung Stufe II.
 

Eignungsprüfung I – III
Die Prüfung findet in den Unterrichtsräumen der Theaterakademie im Prinzregententheater, Prinzregentenplatz 12 in München statt.

Zur Eignungsprüfung sind vorzubereiten:

  • mindestens fünf Songs (davon mindestens einer in englischer Sprache);
    davon a.) eine Musicalszene;
    davon b.) vier weitere Songs (höchstens ein Song aus dem Nicht-Musicalbereich)
  • ein Volkslied a cappella (Tonart nach eigener Wahl)
  • eine eigene Choreographie von mindestens einer Minute
  • mindestens ein Schauspielmonolog in deutscher Sprache
  • ein kurzer Prosatext bzw. ein Gedicht (alles auswendig vorzutragen)
  • zwei Instrumentalstücke: entweder beide auf dem Klavier oder eines auf mitzubringendem Instrument, eines auf Klavier
  • außerdem werden in Eignungsprüfungen Stufe III elementare Kenntnisse in Musikkunde/Gehörbildung (Bestimmen von Intervallen, Grundkenntniss in Harmonielehre) geprüft.

Die Repertoireliste ist der Prüfungskommission zum Vortrag in 7-facher Ausfertigung als Kopie schriftlich vorzulegen!
 

Für alle Prüfungsrunden gilt:

Es stehen Pianist:innen der Akademie zur Verfügung. Es besteht aber auch die Möglichkeit, eine:n eigenen Pianist:in mitzubringen.

Das Notenmaterial (ordentlich geklebt und gut lesbar; ggf. transponiert) ist zu allen Prüfungsrunden von der:dem Bewerber:in selbst mitzubringen.

Für die Bewegungsprüfungen ist Tanz- bzw. Trainingskleidung erforderlich.

Für die eigene Choreographie ist die Musik auf Tonträger (USB-Stick, Smartphone, CD oder MC) mitzubringen.

Eignungsprüfung Stufe I

In der Eignungsprüfung Stufe I darf der:die Bewerber:in den ersten Vortrag auswählen. Die Prüfungskommission kann unterbrechen und entscheidet über weitere Vorträge. Sollte eine der Gesangsnummern, der Monolog, das Gedicht oder die Choreographie nicht oder nur teilweise vorbereitet sein, wird die Eignungsprüfung Stufe I mit „nicht bestanden“ bewertet. Die Tanzprüfung findet in der Gruppe statt. Das Bestehen der Eignungsprüfung Stufe I berechtigt zur Teilnahme an der Eignungsprüfung Stufe II.

Eignungsprüfung Stufe II

Die Prüfungskommission trifft die Auswahl der Vorträge. Die Prüfungskommission stellt Aufgaben, um stimmliche und musikalische Möglichkeiten sowie Spielfantasie und szenische Intelligenz der Bewerber*innen zu überprüfen. Sollte eine der Gesangsnummern, der Monolog, das Gedicht oder die Choreographie nicht oder nur teilweise vorbereitet sein, wird die Eignungsprüfung Stufe II mit „nicht bestanden“ bewertet. Es wird eine Musical-Choreographie in der Gruppe erarbeitet. Das Bestehen der Eignungsprüfung Stufe II berechtigt zur Teilnahme an Eignungsprüfung Stufe III.

Eignungsprüfung Stufe III

  1. Vortrag eines Musical-Songs nach Wahl der Prüfungskommission aus dem mitgebrachten Material
  2. Schauspiel-Gruppenimprovisation
  3. Choreographie aus der Eignungsprüfung Stufe I und II ohne nochmalige Repetition geprüft
  4. Instrumentalvortrag
  5. Musikkunde/Gehörbildung

Die Prüfungskommission ist nicht verpflichtet, die Bewerber*innen in allen Punkten zu prüfen. Eine Beratung ist nicht möglich!
 

Entscheidung über die Zulassung zum Studium:
Die Ergebnisse der Prüfungsrunden werden den Bewerber:innen am Ende der jeweiligen Runden mitgeteilt. Dies gilt ebenso für die Zulassung zum Studium. Die Eignungsprüfung kann bei Nichtbestehen in der Regel zweimal wiederholt werden.


Die Regelstudienzeit mit dem Abschluss Bachelor of Arts beträgt 6 Semester:
Die ersten beiden Semester gelten als Probezeit im Sinne der Satzung der Hochschule für Musik und Theater München vom 13.03.2001.

Das dreisemestrige Masterstudium wird zum Wintersemester aufgenommen. Nächster Studienbeginn ist September 2025.
Anmeldeschluss für die Eignungsprüfung ist der 09.06.2025.

Das Eignungsverfahren gliedert sich in zwei Stufen:

  • Eignungsverfahren Stufe I: Prüfung der Unterlagen. Einladung zur Stufe II anhand des Bestehens der Stufe I.
  • Eignungsverfahren Stufe II: 07.07.2025

Das Nichtbestehen des Eignungsverfahrens der Stufe I wie auch die Eignung bzw. Einladung zur Stufe II erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid

Die erste Stufe des Eignungsverfahrens ist die Einsendung der Bewerbungsunterlagen.

Die zweite Stufe des Eignungsverfahrens besteht aus einer praktischen Prüfung (Prüfungsdauer ca. 20 Minuten). Von den Bewerber:innen sind hierfür vorzubereiten (auswendig):

  • zehn Gesangsnummern aus verschiedenen Musical-Stilistiken mit einer Gesamtdauer von mind. 30 Minuten (mind. je drei Nummern auf Deutsch und Englisch; mind. zwei Gesangsnummern mit Choreographie; mind. ein Schlager; mind. ein Chanson; mind. zwei Up Tempo; mind. zwei Balladen)
  • zusätzlich eine Choreographie nach freier Wahl (gegebenenfalls mit Gesang) und Stilistik (Dauer: mindestens eine Minute; die Musik kann von einem Tonträger [CD oder MC] abgespielt werden)
  • drei Schauspielmonologe im szenischen Vortrag (mind. ein klassischer und mind. ein moderner Schauspielmonolog; mind. zwei Schauspielmonologe in deutscher Sprache)

Die Prüfungskommission wählt die vorzutragenden bzw. vorzuspielenden Werke aus. Sollte eines der genannten Werke nicht oder nur teilweise vorbereitet sein, wird das Eignungsverfahren mit „nicht bestanden“ bewertet.

Die Prüfungskommission kann zusätzlich praktische Improvisationsaufgaben aus den Bereichen Tanz, Musik und Schauspiel stellen, um das Improvisationstalent der Bewerber:innen (Veränderbarkeit, Einlassen auf vorgegebene Arbeitsaufgaben, Ändern eingeübter Verhaltensmuster) zu überprüfen.

Das von den Bewerberinnen/Bewerbern gewählte Programm ist der Prüfungskommission vor Beginn der Prüfung in siebenfacher Ausfertigung schriftlich vorzulegen.

Die Theaterakademie stellt Klavierbegleiter:innen zur Verfügung; eigene Klavierbegleiter:innen sind zugelassen. Die Noten für die Klavierbegleitung sind in jedem Fall von den Bewerber:innen selbst mitzubringen.

Zusätzlich wird mit den Bewerber:innen im Rahmen der Prüfung eine kurze Musical-Choreographie erarbeitet. Diese Prüfung wird nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Bewegungstalent
  • tänzerisch-künstlerische Ausdrucksfähigkeit
  • Fähigkeit, komplexe, inszenierte Bewegungsabläufe einzustudieren

Bewerbungsgebühren

Für die Teilnahme am Eignungsverfahren wird eine Gebühr in Höhe von 30 € erhoben.
Bitte überweisen Sie den Betrag noch vor Bewerbungsschluss auf das folgende Konto und legen Sie Ihrer Bewerbung einen Nachweis der Überweisung bei (Kopie des Kontoauszugs oder Bareinzahlungsbeleg):

Konto der Bayerischen Theaterakademie bei der Bayerischen Landesbank
IBAN: DE75 7005 0000 0001 1903 15
BIC: BYLADEMMXXX

Bitte unbedingt Verwendungszweck angeben:
Bayerische Theaterakademie Gebühren für Eignungsprüfung (Musical) 7032 011 04-9  156501-9

Für die Teilnahme am Eignungsverfahren Stufe II wird eine Gebühr in Höhe von 30 € erhoben.
Bitte überweisen Sie den Betrag nach Bestehen des Eignungsverfahrens Stufe I auf das folgende Konto und weisen Sie einen Nachweis der Überweisung (Kopie des Kontoauszugs oder Bareinzahlungsbeleg) beim Eignungsverfahern Stufe II vor.

Konto der Bayerischen Theaterakademie bei der Bayerischen Landesbank:
IBAN: DE75 7005 0000 0001 1903 15
BIC: BYLADEMMXXX

Bitte unbedingt Verwendungszweck angeben:
Bayerische Theaterakademie Gebühren für Eignungsprüfung (Musical) 7032 011 04-9  156501-9

Für Überweisungen aus dem Ausland:
BIC: BYLADEMM
IBAN: DE75 700500000001190315

Semestergebühren

Seit dem Wintersemester 2013/2014 gibt es keine Studienbeiträge mehr.

Pro Semester wird jedoch ein Grundbeitrag in Höhe von € 85,- für das Studentenwerk erhoben. Das Semesterticket des öffentlichen Nahverkehrs wurde abgeschafft, weswegen Studierenden der Erwerb des Deutschlandtickets empfohlen wird.

Telefonische Studienberatung

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
jeweils 09:30–14:30

Tel. +49 (0)89 982478-17

oder per E-Mail: musical@theaterakademie.de

Einreichung Ihrer Bewerbung

Die Einreichung aller Bewerbungsunterlagen erfolgt ausschließlich online über das Portal
Alle Unterlagen/Informationen werden im Bewerberportal erfragt bzw. hochgeladen.

Das Portal für die Masterbewerbung wird im Frühjahr 2025 freigeschaltet!