Informationen für Studierende der Theaterakademie während Corona

Kontakt

Kristina Pschorr / Studierendensekretariat

Bitte klären Sie alles, was möglich ist, zunächst per Telefon (089 / 2185 2822) und E-Mail (kristina.pschorr@theaterakademie.de). Persönliches Erscheinen bitte nur nach vorheriger Absprache und mit entsprechendem Abstand.

Jochen Krug / KBB

Bitte klären Sie alles, was möglich ist, zunächst per Telefon (089 / 2185 2821) und E-Mail (jochen.krug@theaterakademie.de). Persönliches Erscheinen bitte nur nach vorheriger Absprache und mit entsprechendem Abstand.

Beratungsmöglichkeiten für Studierende

Beratung, Begleitung und Unterstützung bei psychischen Problemen und Ängsten - selbstverständlich kostenlos - in dieser momentan schwierigen Situation erhalten Sie hier.

Regelungen zur eingeschränkten Nutzung der Räume

Regelung Nr. 16 zur eingeschränkten Raumnutzung an der Theaterakademie August Everding im Rahmen von Unterrichten und Prüfungsarbeiten, gültig ab 17.02.20212

I. Allgemeines
Die Theaterakademie am Prinzregentenplatz sowie die Villa sind täglich in der Zeit von 8-22 Uhr geöffnet.

Der Aufenthalt in Theaterakademie und Villa ist ausschließlich zu Unterrichts-, Übungs- und Arbeitszwecken gestattet. Betreten Sie die Räume der Theaterakademie nur, wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage KEINEN Kontakt zu einer Person hatten, die an COVID-19 erkrankt ist. Bitte bleiben Sie der Theaterakademie auf jeden Fall fern, falls Sie sich auch nur annähernd gesundheitlich angeschlagen fühlen.

NEU: 3G-Regelung
Zugang zu den Räumlichkeiten der Theaterakademie haben nur solche Studierende, die im Sinne der einschlägigen jeweils aktuellen infektionsschutzrechtlichen Vorschriften geimpft, genesen oder getestet (3G-Regel) sind.

Damit gilt bis auf weiteres
Zugang erhält nun, wer entweder mind. zweimal geimpft (wobei die letzte Impfung nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf) oder genesen ist (wobei die Coronainfektion nicht länger als 3 Monate zurückliegen darf), oder einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegt (wobei der Zeitpunkt der Probenentnahme für diesen Schnelltest nicht länger als 24 Stunden zurückliegen darf).

D.h. Studierende, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen bei Nachfrage (z.B. durch Dozierende oder durch die Studiengangleitungen) entweder einen PCR-Test vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder einen PoC-Antigentest (Schnelltest), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
Das nächstgelegene Testzentrum, das täglich geöffnet ist, befindet sich in der Prinzregentenstraße 90: https://www.mycoronacheck.de/ 

Für Mitarbeiter:innen und Dozierende gilt nach wie vor 3G.

Im Kontext bestimmter Projekte behält sich die Theaterakademie vor, spezifische Hygienekonzepte zu verabreden und engmaschigere Testkonzepte zu vereinbaren. Dies kann ggf. Workshops, Kooperationsprojekte oder die Teilnahme an bestimmten Unterrichten betreffen. Dabei werden regelmäßige Antigen-Schnelltests auch geimpften Personen zum Monitoring empfohlen.

Für Mitarbeiter:innen und Dozierende, die über keinen gültigen Genesenen- oder Impfnachweis verfügen, gilt entsprechend § 28b Infektionsschutzgesetz bis einschließlich 19. März 2022 die Verpflichtung zur Vorlage eines täglichen Testnachweises vor Arbeitsbeginn.

Zulässige Vorlagen sind

  • PCR-Tests
  • Schnelltests
  • Selbsttests

Selbsttests müssen ggf. unter Aufsicht eines Dozenten, einer Dozentin oder einer anderen durch den jeweiligen Studiengang oder die Akademieleitung beauftragten Person durchgeführt und ggf. alle 24 Stunden erneuert werden.

Test- und Impfnachweise werden Stichprobenartig durch Dozierende oder auch die Studiengangleitungen kontrolliert. Eine Unrichtigkeit bzw. Ungültigkeit des vorgelegten Nachweises kann für die betreffende Person einen Verweis aus den Räumlichkeiten der Theaterakademie nach sich ziehen.

Die Theaterakademie verfügt ebenfalls über entsprechende Selbsttests und stellt diese den Studiengängen über die Personalabteilung auf Anfrage zur Verfügung.

Maskenpflicht
Das Tragen einer FFP2-Maske ist für alle Personen, die sich auf Verkehrswegen innerhalb der Theaterakademie bewegen, grundsätzlich verpflichtend. Dies gilt unabhängig davon, ob jemand getestet, genesen oder geimpft ist.

Die Maskenpflicht gilt nicht am festen Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird. Dies gilt beispielsweise auch für Dozierende. In Unterrichtsräumen müssen Studierende eine FFP2-Maske tragen, wenn zwischen den festen Sitzplätzen ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten wird und keine anderen Schutzvorrichtungen möglich sind.

In Bezug auf künstlerisch Mitwirkende gilt dies nicht, soweit das Abstandhalten zu einer Beeinträchtigung der künstlerischen Betätigung (darstellende Unterrichte) oder Darbietung führen würde bzw. mit dieser nicht vereinbar wäre.

Gäste
Für volljährige Besucher:innen von Vorstellungen gilt ab sofort 2G, der Nachweis eines Schnellltests entfällt.

Es gilt weiterhin

  • Regelmäßiges und gründliches Waschen der Hände, insbesondere unmittelbar vor Betreten der Arbeits-, Proben- und Unterrichtsräume
  • Regelmäßiges und ausgiebiges Lüften der Räum nach jeweils 45 Minuten, insbesondere der Räume, die nicht maschinell belüftet werden
  • Die Schlüsselübergabe erfolgt ausschließlich über die Pforte

Folgende Räume sind in der Zeit von 8-22 Uhr maschinell belüftet

  • Zuschauerraum/ Hauptbühne
  • Gartensaal
  • Akademietheater: Ost, West, Mitte
  • Probebühne
  • Aka-Studio
  • Alle K90-95 Räume sind an eine Lüftungszentrale angebunden, die mit dem Bedientableau oberhalb des Notausschalters betätigt werden kann/muss
  • Maske 2.10, 2.12, 1.36
  • Lüftungsanlagen in allen Toiletten- und Duschräumen laufen 24 h / 7 Tage

Konferenzen und Besprechungen
Das Tragen einer FFP2-Maske in Besprechungen und Konferenzen ist bei einem eingehaltenen Mindestabstand von wenigstens 1,5 m und ausreichender Lüftung freiwillig, wird aber dringend empfohlen.

Aufenthaltsraum Studierende / Computerraum Studierende
Aufenthaltsraum und Computerraum können unter Einhaltung der o.g. Abstands und Maskenregeln genutzt werden.

Aufenthaltsraum Dozierende
Der Aufenthaltsraum kann unter Einhaltung der o.g. Abstands und Maskenregeln genutzt werden.

Kantine
Die Kantine kann im Anschluss an die Essenszeiten unter Einhaltung der o.g. Abstands und Maskenregeln als Aufenthaltsraum genutzt werden.

Bibliothek / Studierendensekretariat / Presse-und Öffentlichkeitsarbeit
Persönliches Erscheinen bitte nach vorheriger Absprache bzw. Anmeldung bei den beteiligten Mitarbeiter:innen.

Kostümfundus, Requisite, technische Hilfsmittel
Die Ausleihe von Kostümen, Requisiten oder anderen technischen Geräten ist in erster Linie in Prüfungszusammenhängen möglich. Über Einzelheiten informiert die jeweilige Abteilung.

Schlüsselausgabe
Die Schlüsselausgabe erfolgt ausschließlich über die Pforte. Die Studierenden bringen ihren Schlüssel nach ihren Übungsstunden jeweils persönlich zurück zur Pforte. Schlüsselübergaben zwischen Dozierenden und Studierenden sind weiterhin nicht gestattet.


II. Lehr-, Proben-, Präsenzprüfungs- und Übebetrieb
Voraussetzung

Das Tragen einer FFP2-Maske (gilt für Studierende wie für Mitarbeiter*innen) ist außerhalb der Proben und Unterrichte obligatorisch. Bei der Nutzung von Proben-, Übungs- und Trainingsräumen muss sichergestellt sein:

  • Externe Gäste sind bei Proben oder in Unterrichten oder zu anderen Aufenthalten in der Theaterakademie nur erlaubt, wenn sie vom jeweiligen Studiengang erfasst sind bzw. an der Pforte ihre Kontaktdaten hinterlegen und auf Nachfrage ein 3G-Regel-Nachweis besteht.
     
  • Für jedes Projekt gilt die notwendige Erstellung eines auf das jeweilige Projekt zugeschnittenen Hygienekonzepts anhand der geltenden Regelungen. Dieses Konzept ist in Zusammenarbeit mit der technischen Leitung zu erstellen.
     
  • Jedes Projekt benennt eine Person aus den eigenen Reihen, die die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln beobachtet, und sich auch für deren Einhaltung mit verantwortlich fühlt.

Lehrsituation
Um eine möglichst uneingeschränkte Lehrsituation in allen Bereichen (Bewegung, Sprechen, Schauspiel, Singen) zu ermöglichen bitten wir dringend darum, innerhalb der jeweiligen Unterrichtseinheit durch den*die jeweilige:n Dozierende:n zu Beginn zu klären, dass die Studierenden die 3G-Regeln erfüllen.
Theorieunterrichte können in Präsenz unter Einhaltung der o.g. Abstands und Maskenregeln stattfinden. Konsequentes regelmäßiges Lüften muß weiterhin erfolgen.

Außerdem
Begrenzung der Unterrichtszeit auf 1 Std., danach 15 Minuten Lüftung. Voraussetzung in der Gruppenarbeit ist die Einhaltung der erforderlichen Raumgröße (10m² pro Person).

Prüfungen und Projekt-Präsentationen
können unter Einhaltung der Maskenpflicht für alle nicht Darstellenden über die Dauer der gesamten Vorstellungszeit je nach geltender Rechtslage mit der eingeschränkten Platzkapazität von derzeit 75 % besetzt werden. Das Hygienekonzept für den eigenen Proben- und Spielbetrieb im Akademie- und Prinzregententheater ist zu beachten. Es gilt weiterhin die strikte Trennung von Zuschauer- und Szenenfläche. Sobald diese entfällt, muss die Technische Leitung in den Vorgang involviert werden.

Kostüm und Maske
müssen bei körpernahen Tätigkeiten wie Ankleiden, Anproben und Schminken verbindlich FFP2- Masken tragen. Die Künstler, die zu Kostümanproben gebeten werden, müssen für diese Zeit ebenfalls verbindlich eine FFP2-Maske tragen. In den Räumen der Maskenwerkstätten gilt bei allen maskenbildnerischen Tätigkeiten, die nicht an Personen durchgeführt werden, eine FFP2-Maske, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Studierenden oder zu Dozierenden nicht eingehalten werden kann. Bei der Rückkehr zur normalen Besetzung der Arbeitsplätze ist nach Größe der Räume mit Augenmaß vorzugehen und Maßnahmen wie häufiges Lüften sind beizubehalten.

Die Nutzung eines Kostüms durch verschiedene Personen z. Bsp. aus dem Fundus soll vermieden werden.

Ebenso bleibt eine Mehrfachverwendung von Arbeitsmaterialien ohne Zwischenreinigung unerwünscht.


Gabriele Wiesmüller, aktualisierter Stand: 20.02.2022

Finanzierung und Probleme im Studienalltag

Bei Problemen im Studienalltag sowie Problemen der Studienfinanzierung können Sie sich an folgende Stellen wenden:

Kristina Pschorr
Referentin für Studienangelegenheiten an der Theaterakademie
Kristina.Pschorr@theaterakademie.de
Tel. 089 2185 2822

Nothilfefonds der Theaterakademie August Everding:
Sollten Sie durch die Corona-Pandemie in existentielle Nöte geraten (sein), können Sie bis 17. Juli 2020 einen Antrag auf Nothilfe stellen. Das entsprechende Formular finden Sie hier. Den ausgefüllten Antrag können Sie entweder per Mail an Kristina.Pschorr@theaterakademie.de senden oder an der Bühnenpforte für Frau Pschorr hinterlegen.

Überbrückungshilfe für Studierende:
https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zur-ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende-11509.html


Mobile Beratung des Studentenwerks:
www.studentenwerk-muenchen.de/beratungsnetzwerk/mobile-beratung/

Allgemeine und soziale Beratung:
www.studentenwerk-muenchen.de/beratungsnetzwerk/allgemeine-und-soziale-beratung/

Studienkreditberatung:
www.studentenwerk-muenchen.de/beratungsnetzwerk/studienkreditberatung/

Ausländische Studierende (, die an der Hochschule für Musik und Theater eingeschrieben sind,) auf der Suche nach speziellen Hilfsangeboten können sich außerdem noch an folgende Adresse wenden:
beratung.internationales@stwm.de

Erreichbarkeit des Beratungsnetzwerks des Studentenwerks während der allgemeinen Beschränkungen durch die Corona-Pandemie:
www.studentenwerk-muenchen.de/beratungsnetzwerk/corona-aktuelle-infos/

Hilfen für Künstler und Kreative der Bundesregierung:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/hilfen-fuer-kuenstler-undkreative-1732438


Wir danken der Hochschule für Musik und Theater München für die Linksammlung.

Aktuelle Infos finden Sie auf unseren Social Media-Kanälen sowie auf unserem Blog.

Stand: 20. Januar 2022