HAUSORDNUNG
der Bayerischen Theaterakademie August Everding im Prinzregententheater
§ 1 Allgemeines
Diese Hausordnung richtet sich an alle Besucher, Nutzer und Mieter des Prinzregententheaters. Sie gilt in allen Räumen und auf dem gesamten Gelände des Prinzregententheaters. Der Präsident der Bayerischen Theaterakademie und die von ihm dazu bestellten Mitarbeiter üben das Hausrecht aus.
§ 2 Aufenthalt im Prinzregententheater
In den Sälen, Fluren und Foyers sowie auf dem frei zugänglichen Gelände des Prinzregententheaters hat sich jeder Besucher und jede Besucherin so zu verhalten, dass keine andere Person gefährdet, behindert, geschädigt, bedroht oder belästigt wird.
In den Bereichen innerhalb des Prinzregententheaters, die speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hause vorbehalten sind, ist der Aufenthalt für unbefugte Personen nicht gestattet.
Den Anweisungen der Hausinspektion oder der bühnentechnischen Vorstände ist Folge zu leisten.
Rettungswege sind frei zu halten, das Offenhalten und Verkeilen von Brandschutztüren ist verboten. Die gekennzeichneten Fluchtwege sind im Gefahrenfall zu benutzen.
Der längerfristige Aufenthalt in den Treppenhäusern ist nicht gestattet. Sperrige und voluminöse Gegenstände (Rucksäcke, Regenschirme etc.) sind vor dem Betreten des Zuschauerraumes an der Garderobe abzugeben.
Es ist nicht gestattet, ohne Erlaubnis der Theaterleitung im Haus und auf dem Gelände Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, zu musizieren, Drucksachen zu verteilen oder Werbeaktionen und Sammlungen durchzuführen.
Es ist untersagt, bauliche Anlagen, sonstige Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben.
Sämtliche Flächen und Räume des Prinzregententheaters sind sauber zu halten. Die Sanitärbereiche dürfen nicht zweckentfremdet werden.
In den Veranstaltungssälen sowie in den Fluren und Foyers ist das Verzehren mitgebrachter Speisen und Getränke untersagt. Die im Hause erworbenen Speisen und Getränke dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen verzehrt werden.
Das Prinzregententheater ist ein öffentliches Gebäude. In sämtlichen Räumlichkeiten besteht daher ein gesetzliches Rauchverbot (Art. 3 Gesundheitsschutzgesetz – GSG).
Inline-Skaten, Parkour und Ähnliches sind im Haus und auf dem Gelände nicht gestattet. Auf dem Gelände sind Fahrzeuge aller Art außer in den ausgewiesenen Bereichen nicht erlaubt (ausgenommen Einsatz- und Anlieferungsfahrzeuge).
Mit Ausnahme von Führhunden dürfen Tiere nicht in das Gebäude des Prinzregententheaters mitgenommen werden.
§ 3 Störungen des Hausfriedens
Erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung führen grundsätzlich zu einer Verwarnung und in schwerwiegenden Fällen zu einem Hausverbot. Hierzu zählen insbesondere:
- Das Mitbringen und der Genuss von Drogen
- Das Mitbringen und der Genuss von Alkohol außerhalb der definierten Gastronomiebereiche
- Das Mitbringen und die Benutzung von Waffen und
sonstigen gefährlichen Gegenständen
- Die Androhung und Anwendung von körperlicher Gewalt
- Mutwillige Sachbeschädigung
- Diebstahl
- Randalieren
- Beschimpfen oder Beleidigen von Personal der
Bayerischen Theaterakademie, von Personal anderer
im Hause tätiger Firmen oder von
Besucherinnen und Besuchern des Prinzregententheaters
- Verunreinigen des Hauses und der Außenanlagen
- Betteln
Im Falle von Zuwiderhandlungen kann ein Hausverbot erteilt werden. Wer trotz Aufforderung durch das Personal des Prinzregententheaters das Haus nicht verlässt, muss mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs rechnen.
§ 4 Sonstige Bestimmungen
Das Fotografieren und Filmen im Prinzregententheater ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die Theaterleitung möglich.
Für Nutzer und Mieter gelten ergänzend die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
Im Übrigen gelten die Benutzungsbedingungen der Bayerischen Staatstheater.
Die Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
04.12.2014
Die Bayerische Theaterakademie August Everding im Prinzregententheater