Staatliches Stipendienprogramm für junge Künstler*innen

Staatliches Stipendienprogramm für junge Künstler*innen

Das Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat ein Stipendienprogramm für "Künstlerinnen und Künstler in der Anfangsphase ihres Schaffens" aufgelegt. Bis zu 5000 Kunstschaffende können Stipendien zu je 5000 Euro erhalten. Der 5. Call startet am 14. Februar 2022. Entsprechende Anträge können auf der Webseite www.bayern-innovativ.de/stipendienprogramm gestellt werden.



Damit sollen gerade diejenigen unterstützt werden, die ihre professionelle Existenz in dieser schwierigen Zeit aufbauen müssen. Gleichzeitig soll zur künstlerischen Weiterentwicklung ermutigt werden. "Das Stipendienprogramm soll Signal und Einladung für den künstlerischen Nachwuchs im Freistaat sein: Wir wollen kreative Arbeitsprozesse wie die Entwicklung künstlerischer Konzepte fördern und gleichzeitig dabei zur Realisierung neuer künstlerischer Projekte für den allmählichen Übergang aus der Pandemie-Zeit beitragen. Das Stipendienprogramm soll zum Wiederaufblühen einer jungen, im Sinne von experimentierfreudigen und neue Wege einschlagenden, und bunten Kunst- und Kulturszene in Bayern beitragen", so Wissenschafts- und Kunstminister Bernd Sibler.

Neben Berufsanfänger*innen soll das Programm auch Wieder- und Quereinsteiger sowie Künstler*innen, die coronabedingt oder aus familiären Gründen ihre Tätigkeit unterbrochen haben, ansprechen.

Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler in der Anfangsphase ihrer professionellen künstlerischen Existenz mit bestehendem Hauptwohnsitz oder einem Arbeitsschwerpunkt in Bayern (Stichtag: 1. Januar 2021), die
  • das letzte Studienjahr an einer bayerischen Kunsthochschule oder an einer vergleichbaren Ausbildungseinrichtung in Bayern absolvieren,
  • in den letzten fünf Jahren ein künstlerisches Studium oder eine künstlerische Ausbildung an einer bayerischen Kunsthochschule oder an einer nichtbayerischen Kunsthochschule oder an einer vergleichbaren Ausbildungseinrichtung oder einen Aufbaustudiengang literarische Übersetzung abgeschlossen haben,
  • in den letzten fünf Jahren eine sonstige künstlerische Ausbildung abgeschlossen haben oder
  • in den letzten fünf Jahren auf anderem Wege eine künstlerische Tätigkeit erstmals aufgenommen oder nach einer Pause von erheblicher Länge wiederaufgenommen haben.

Im Rahmen der Antragstellung muss die Künstlerin bzw. der Künstler angeben, was bisher geleistet wurde, um eine künstlerische Existenz aufzubauen, welche künstlerischen Ziele erreicht werden wollen und für welches Vorhaben die Mittel im Kalenderjahr 2021 eingesetzt werden sollen, um diese Ziele zu erreichen. Die Stipendien sollen den Freiraum für künstlerisches Arbeiten mit dem damit verbundenen geistigen, kreativen, zeitlichen und materiellen Aufwand ermöglichen. Sie dienen zur Weiterentwicklung von künstlerischen Fertigkeiten und Methoden in allen Disziplinen und zur Umsetzung von künstlerischen oder kunstvermittelnden Vorhaben. Darunter fallen u. a. Kompositionen, bildnerische Werke, Publikationen, literarische Übersetzungen, Filme, Comics oder Formen interpretierender Kunstpraxis. Die Stipendien können dabei helfen, Präsentationen oder Vermittlungsformen, neue didaktische Formate, insbesondere digitale oder hybride Formate sowie interaktive Modelle im digitalen Bereich, zu konzipieren und zu realisieren. Sie können aber auch für Recherchevorhaben im Sinne künstlerischer Forschung eingesetzt werden.

Einzelne exemplarische Vorhaben werden im Rahmen einer Online-Kampagne der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Auswahl dieser Projekte trifft Bayern Innovativ (bayernkreativ) im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Die Empfänger der Stipendien willigen mit ihrer Antragstellung in die Teilnahme an dieser Online-Kampagne und die Verwendung des Inhalts ihrer Anträge ein.

Die Vergabe der Stipendien erfolgt in Form von zeitlich begrenzten Aufrufen für eine Antragstellung ("Calls"). Beginn und Schluss für die einzelnen Calls werden jeweils vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bekanntgegeben. Pro antragstellender Person ist pro Call ein Antragsversuch möglich. Wer bereits ein Stipendium über das Stipendienprogramm bzw. eine Bewilligung für ein Stipendium erhalten hat, kann kein weiteres Stipendium erhalten.

Die Anträge für den fünten Call des Stipendienprogramms können ab 14. Februar 2022 auf folgender Webseite gestellt werden: www.bayern-innovativ.de/stipendienprogramm



Ansprechpartner für das Stipendienprogramm an der Theaterakademie ist:
Gabriele Wiesmüller
Künstlerische Direktorin und Koordinatorin des Lehrbetriebs
Tel. 089 / 2185 2820
gabriele.wiesmueller@theaterakademie.de

Die Hotline für Informationen und Fragen zum Stipendienprogramm ist unter 0911/20671-344 von Montag bis Freitag von 10 bis 12 und von 14 bis 16 Uhr zu erreichen. Anfragen per E-Mail können an stipendienprogramm@bayerninnovativ.de gerichtet werden. Fragen zu einzelnen Anträgen wie zum Bearbeitungsstand können von dieser Hotline nicht beantwortet werden.

Informationen zum Stipendienprogramm des Kunstministeriums:

www.bayern-innovativ.de/stipendienprogramm



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