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Regie für Musik- und Sprechtheater, Performative Künste – Bachelor of Arts (B.A.) / Master of Arts (M.A.)

Bachelor of Arts

Bewerbungstermine

Die Einreichung aller Bewerbungsunterlagen erfolgt online über das Portal
Alle Unterlagen/Informationen werden im Bewerberportal erfragt bzw. hochgeladen.

Das Bewerbungsportal ist voraussichtlich ab Oktober / November 2024 geöffnet.

Anmeldeschluss: voraussichtlich November 2024
Eignungsprüfung: Januar 2025
Studienbeginn: 10. März 2025

Voraussetzungen

Für die Aufnahme zum Bachelor-Studium müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein

Zugangsvoraussetzung zum Studium ist eine bestandene Eignungsprüfung. Die
Eignungsprüfung besteht aus drei Stufen. Die Zulassung zur Eignungsprüfung setzt voraus, dass die Bewerbungsunterlagen form- und fristgerecht vorliegen.

Liste einzureichender Unterlagen

Bachelor of Arts

  • Die Einreichung aller Bewerbungsunterlagen erfolgt online über das Portal
    Alle Unterlagen/Informationen werden im Bewerberportal erfragt bzw. hochgeladen.
    Das Bewerbungsportal wird voraussichtlich ab Oktober / November 2024 wieder geöffnet.

  • Tabellarischer Lebenslauf (lückenloser Werdegang bis zum Zeitpunkt der Bewerbung) mit Passbild
  • ein kurzes Motivationsschreiben (maximal eine DIN-A4-Seite; Schriftgröße 12), aus dem hervorgeht, aufgrund welcher spezifischen Kenntnisse, Interessen und Begabungen sich der:die Bewerber:in für den Bachelorstudiengang Regie – Musik- und Sprechtheater, performative Künste für besonders geeignet hält
  • Konzeption eines Theaterprojekts: Hierbei kann es sich um die Regiekonzeption einer Szene eines Theatertextes (Sprech- oder Musiktheater) wie auch um Entwürfe anderer theatral-performativer Projekte handeln (maximal zwei DIN-A4-Seiten; Schriftgröße 12). Dem Konzept sind zwingend Bühnenbildentwürfe, Moodboards und Figurinen hinzuzufügen. Diese zählen nicht in die zwei Seiten mit hinein. Sollte es kein Werk aus dem gängigen Kanon sein, sind ggf. der Originaltext und die Strichfassung (der ausgewählten Szene) beizulegen.
  • gegebenenfalls Nachweise (Praktikumszeugnisse etc.) über praktische Tätigkeiten am Theater und anderen Kultureinrichtungen
  • Kopie des letzten Schul- oder Hochschulabschlusszeugnisses
  • Kopie der Geburtsurkunde oder Kopie des Personalausweises oder Kopie des Reisepasses oder Kopie der Aufenthaltsgenehmigung
  • Erklärung, dass der eingereichte Aufsatz sowie die Konzeption selbständig angefertigt wurden
  • Nachweis über die Zahlung der Gebühr für die Eignungsprüfung (30 €) durch Kopie des Kontoauszugs oder durch Bareinzahlungsbeleg
  • Bei ausländischen Bewerber*innen aus nicht-deutschsprachigen Ländern: Sprachzeugnis mit mindestens Niveau B1 des GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen). Der Nachweis ist spätestens bei der Immatrikulation zu Beginn des Sommersemesters vorzulegen.

Ablauf der Eignungsprüfung

Bachelor of Arts

Erste Stufe der Eignungsprüfung

Die Prüfungskommission trifft unter den zugelassenen Bewerbungen eine Vorauswahl. Dazu werden die eingereichten Unterlagen von der Prüfungskommission im Rahmen eines künstlerischen Gesamturteils nach folgenden Kriterien bewertet:

  • ästhetisch-künstlerische Valenz der eingereichten Konzeption
  • praktische künstlerische Erfahrungen und persönlicher Werdegang
  • schriftliche Ausdrucksfähigkeit

Zweite Stufe der Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung besteht in der zweiten Stufe aus einem Gespräch (Dauer: ca. 20 Minuten). Gegenstand des Gesprächs ist vor allem das Theater- und Kulturverständnis des:der Kandidat:in. Insbesondere Fragestellungen zur Ästhetik gegenwärtigen Theaters und anderer Kulturtechniken, zur Kultur- wie Theatergeschichte, sowie zu aktuellen kulturpolitischen Themen sind möglich. Im Rahmen des Auswahlgesprächs wird auch die Diskursfähigkeit des:der Bewerber:in im Umgang mit interpretatorischen Fragen überprüft.


Dritte Stufe der Eignungsprüfung

Die dritte Stufe der Eignungsprüfung besteht aus einem Arbeitsseminar (Prüfungsdauer: ca. 30 Minuten). Insbesondere folgende Aufgaben können von der Prüfungskommission gestellt werden:

  1. Mündliche Darlegung eines Regiekonzepts (vorbereitet) zu einem vorgegebenen Theatertext. Die zur Wahl stehenden Theatertexte werden mit der Einladung zur Eignungsprüfung bekannt gegeben. Bewertungskriterien: Sinnhaftigkeit und ästhetisch-künstlerische Valenz des Interpretationsansatzes, szenische Phantasie, Verständlichkeit und Effizienz der Darlegung, mündliche Ausdrucksfähigkeit.
  2. Vorlage der Skizze eines Bühnenbildentwurfs zu dem unter Nr. 1 gewählten Werk (vorbereitet). Bewertungskriterien: Gestalterisches Vermögen, Stilempfinden, künstlerisch-technisches Können, Bildphantasie.
  3. Praktische Arbeit an von der Prüfungskommission ausgewählten Szenen aus dem unter Nr. 1 gewählten Werk (die von der Prüfungskommission ausgewählten Szenen werden am Vorabend des Arbeitsseminars bekannt gegeben). Bewertungskriterien: Beobachten und Beschreiben von szenischen Vorgängen, Korrekturen, Sensibilität im Umgang mit Darsteller:innen.

Das Gesamtergebnis der Eignungsprüfung wird den Bewerber:innen schriftlich mitgeteilt.

Eine nicht bestandene Eignungsprüfung kann einmal wiederholt werden.

Die ersten beiden an der Theaterakademie belegten Fachsemester gelten als Probezeit.

Für die Studienberatung stehen den Studierenden die Hauptfachlehrenden und die Dozierenden der einzelnen Fachgebiete zur Verfügung.

Master of Arts

Bewerbungstermine

Die Einreichung aller Bewerbungsunterlagen erfolgt online über das Portal
Alle Unterlagen/Informationen werden im Bewerberportal erfragt bzw. hochgeladen.

IM ZUGE DER REAKKREDITIERUNG UND NEUSTRUKTURIERUNG DES STUDIENGANGS WIRD DAS EIGNUNGSVERFAHREN FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG REGIE IM SOMMERSEMESTER AUSGESETZT. DIE NEUEN TERMINE SIND WIE FOLGT:

Das Bewerbungsportal ist voraussichtlich im Oktober / November 2024 geöffnet.

Anmeldeschluss: voraussichtlich November 2024
Eignungsprüfung: Januar 2025
Studienbeginn: 10. März 2025

Voraussetzungen

Für die Aufnahme zum Master-Studium müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein

  • einen ersten Hochschulabschluss oder gleichwertigen Abschluss aus dem Inland oder Ausland in den Bereichen Theater, Musik und bildender Kunst oder in verwandten Fächern
  • das Bestehen des Eignungsverfahrens an der Theaterakademie August Everding

Die Zulassung zum Eignungsverfahren setzt voraus, dass die Bewerbungsunterlagen form- und fristgerecht vorliegen.

Liste einzureichender Unterlagen

Master of Arts

Die Einreichung aller Bewerbungsunterlagen erfolgt online über das Portal
Alle Unterlagen/Informationen werden im Bewerberportal erfragt bzw. hochgeladen.
Das Bewerbungsportal ist voraussichtlich im Oktober / November 2024 geöffnet.

  • Tabellarischer Lebenslauf (lückenloser Werdegang bis zum Zeitpunkt der Bewerbung) mit Foto
  • gegebenenfalls Nachweise (Praktikumszeugnisse etc.) über praktische Tätigkeiten am Theater und anderen Kultureinrichtungen
  • einen kurzen Aufsatz (maximal eine DIN-A4-Seite), aus dem hervorgeht, aufgrund welcher spezifischen Kenntnisse, Interessen und Begabungen sich die Bewerber:innen für den Masterstudiengang Regie – Musik- und Sprechtheater, Performative Künste besonders geeignet hält
  • eine filmische Dokumentation eines Theaterprojekts (über vimeo oder einer vergleichbaren Plattform zur Verfügung gestellt, keine DVD), bei dem die Bewerber:innen als Regisseur:in oder in vergleichbarer künstlerisch-leitender Funktion beteiligt war
  • Schriftliche Erläuterung (ca. 10.000 Zeichen) zu dem über vimeo oder einer vergleichbaren Plattform zur Verfügung gestellten, eingereichten Projekt, die den konzeptionellen Ansatz vorstellt und eine Selbsteinschätzung beinhaltet
  • Schriftliche Konzeption (maximal drei DIN-A4-Seiten, Schriftgröße 12) eines noch nicht realisierten Theaterprojekts. Dabei kann es sich um die Regiekonzeption einer Szene eines Theatertextes (Sprech- oder Musiktheater) wie auch um Entwürfe anderer theatral-performativer Projekte handeln. Dem Konzept sind zwingend Bühnenbildentwürfe, Moodboards und Figurinen hinzuzufügen. Diese zählen nicht in die drei Seiten mit hinein. Sollte es kein Werk aus dem gängigen Kanon sein, sind ggf. der Originaltext und die Strichfassung (der ausgewählten Szene) beizulegen.
  • Kopie der Geburtsurkunde oder Kopie des Personalausweises oder Kopie des Reisepasses oder Kopie der Aufenthaltsgenehmigung
  • Kopie des letzten Schul- oder Hochschulabschlusszeugnisses
  • Nachweis über die Zahlung der Gebühr für die Eignungsprüfung (30 €) durch Kopie des Kontoauszugs oder durch Bareinzahlungsbeleg
  • Erklärung, dass der eingereichte Aufsatz, die Erläuterungen zum Theaterprojekt sowie die Konzeption selbständig angefertigt wurden und der:die Bewerber:in bei der Produktion des über vimeo oder einer vergleichbaren Plattform zur Verfügung gestellten, dokumentierten Projekts beteiligt war.
  • Bei ausländischen Bewerber*innen aus nicht-deutschsprachigen Ländern: Sprachzeugnis mit mindestens Niveau B1 des GER (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen). Der Nachweis ist spätestens bei der Immatrikulation zu Beginn des Sommersemesters vorzulegen.

Ablauf der Eignungsprüfung

Master of Arts

Erste Stufe des Eignungsverfahrens

Die Prüfungskommission trifft unter den zugelassenen Bewerbungen eine
Vorauswahl (erste Stufe des Eignungsverfahrens). Dazu werden die nach § 3 Abs. 1 eingereichten Unterlagen von der Prüfungskommission im Rahmen eines künstlerischen Gesamturteils nach folgenden Kriterien bewertet:

  • szenische Phantasie und Ästhetik
  • künstlerisch-stilistische Eigenständigkeit
  • schriftliche Ausdrucksfähigkeit

Zweite Stufe des Eignungsverfahrens

Die zweite Stufe des Eignungsverfahrens besteht aus einer künstlerischpraktischen Prüfung (Probenarbeit, Prüfungsdauer ca. 120 Minuten) sowie einem Kolloquium (Prüfungsdauer ca. 20 Minuten).

Im Rahmen der künstlerisch-praktischen Prüfung stellt die Prüfungskommission praktische Aufgaben zu den Anforderungen nach § 2 Sätze 2 bis 4. Die Aufgaben können sich inhaltlich auf die nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 eingereichte Regiekonzeption beziehen oder andere Szenen aus dem Sprech- oder Musiktheaterbereich zum Gegenstand haben. Die künstlerisch-praktische Prüfung wird von der Prüfungskommission im Rahmen eines künstlerischen Gesamturteils nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Schauspielführung
  • szenische Phantasie
  • künstlerisch-stilistische Eigenständigkeit

Gegenstand des Kolloquiums sind folgende Inhalte:

  • kritische Reflexionsfähigkeit im Bereich theater- und medientheoretischer sowie ästhetischer Fragen unter besonderer Berücksichtigung der nach § 3 Abs. 1 Nrn. 2 bis 4 eingereichten Unterlagen
  • fundierte dramaturgische Kenntnisse in den Bereichen Sprech- und Musiktheater

Das Gesamtergebnis des Eignungsverfahrens wird den Bewerber:innen schriftlich mitgeteilt.

Ein nicht bestandenes Eignungsverfahren kann einmal wiederholt werden. Für die Studienberatung stehen den Studierenden die Hauptfachlehrenden und die Dozierenden der einzelnen Fachgebiete zur Verfügung.

Bewerbungsgebühren


Für die Teilnahme am Eignungsverfahren wird eine Gebühr in Höhe von 30 € erhoben.

Bitte überweisen Sie den Betrag noch vor Bewerbungsschluss auf das folgende Konto und legen Sie Ihrer Bewerbung einen Nachweis der Überweisung bei (Kopie des Kontoauszugs oder Bareinzahlungsbeleg).

Empfänger: Bayerische Theaterakademie 
IBAN: DE75 7005 0000 0001 1903 15
Bank: Bayerische Landesbank München
Swift/BIC: BYLADEMM 
Verwendungszweck: 7032 011 06-7 156501-9, Eignungsprüfung Regie, Name und Vorname

Semestergebühren

Pro Semester wird ein Grundbeitrag in Höhe von € 85,- für das Studentenwerk erhoben. Das Semesterticket des öffentlichen Nahverkehrs wurde abgeschafft, weswegen Studierenden der Erwerb des Deutschlandtickets empfohlen wird.