SCHAUSPIEL STUDIUM: Ausbildung zur Schauspielerin / zum Schauspieler für Bühne , Film und Fernsehen
Leitung: Prof. Jochen Schölch
Der Studiengang Schauspiel ist im Kooperationsmodell der Bayerischen Theaterakademie August Everding (Präsident: Prof. Klaus Zehelein) ein Studiengang der Hochschule für Musik und Theater in München (Präsident: Prof. Dr. Siegfried Mauser). Die Ausbildungsräume sind im Prinzregententheater München untergebracht.
Die Ausbildung vermittelt die notwendigen praktischen und theoretischen Fertigkeiten des Schauspielerberufs, dabei wird insbesondere Wert auf die Entwicklung der künstlerischen Persönlichkeit gelegt. Die Ausbildung bietet zusätzlich durch Projektarbeiten an der Theaterakademie und gegebenenfalls Praktika am Bayerischen Staatsschauspiel, dem Metropoltheater München sowie in der Zusammenarbeit mit der Hochschule für Film und Fernsehen München die Möglichkeit, Berufspraxis zu erfahren.
Umstellung auf Bachelor und Master: Internsiv Studiengang Schauspiel
Gemeinsam mit der Hochschule für Musik und Theater München hat die Bayerische Theaterakademie August Everding den Studiengang Schauspiel auf die modularisierte Studienstruktur (Bachelor und Master) umgestellt. Die Einführung eines vierjährigen Intensivstudiengangs beginnt im Frühjahr 2013. Der Intensivstudiengang setzt sich aus einem Bachelor- und einem Masterstudiengang mit einer Verzahnung im 6. Fachsemester zusammen. Der Bachelorstudiengang umfasst 210 ECTS-Punkte, der Masterstudiengang 90 ECTS-Punkte. Der Zugang zum Masterstudiengang (erstmaliger Start: Sommersemester 2016) setzt einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss aus dem Inland oder Ausland der Fachrichtung Schauspiel sowie das erfolgreiche Bestehen eines Eignungsverfahrens voraus.
Hinweis:
Die Umstellung auf Bachelor und Master ist abgeschlossen, es ist derzeit nur der Einstieg in den Bachelorstudiengang möglich. Der Start des Masterstudiengangs (mit separatem Eignungsverfahren!) ist für das Sommersemester 2016 vorgesehen.
Studienbeginn
Das Studium kann nur zum Sommersemester aufgenommen werden.
Nächster Studienbeginn: 03.03.2014
Eignungsprüfung und weitere Zulassungsvoraussetzungen zum Bachelorstudiengang
Die Eignungsprüfung gliedert sich in drei Stufen: Eignungsprüfung Stufe I, Stufe II und Stufe III.
Voraussetzung für die Zulassung zur Eignungsprüfung Stufe II ist das Bestehen der Eignungsprüfung Stufe I.
Voraussetzung für die Zulassung zur Eignungsprüfung Stufe III ist das Bestehen der Eignungsprüfung Stufe II.
Eignungsprügung Stufe I
Zur Eignungsprüfung Stufe I wird eingeladen, wer den Anmeldebogen mit aufgeklebtem Passbild und den folgenden Unterlagen rechtzeitig und vollständig eingereicht hat:
- tabellarischer Lebenslauf
- Kopie der Geburtsurkunde oder des Personalausweises oder des Reisepasses oder der Aufenthaltsgenehmigung
- Kopie des letzten Schulzeugnisses (ggf. Schulabschluss, Beglaubigung nicht notwendig)
- Ärztliches Attest, das einen unbedenklichen Gesundheitszustand und die gesundheitliche Eignung und körperliche Leistungsfähigkeit für die Anforderungen der Ausbildung zum Schauspieler/zur Schauspielerin bestätigt (nicht älter als 6 Monate)
- Aktuelles phoniaterisches Gutachten oder ausführliches Attest eines Hals-Nasen-Ohren-Arztes (nicht älter als 6 Monate)
- Begründung des Studienwunsches
- ggf. Nachweise über bisherige Studienzeiten
- ggf. Prüfungsleistungen und praktische Tätigkeiten am Theater
- Nachweis der allgemeinen Hochschulreife oder der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 29 QualV
Hinweis:
Die Theaterakademie kann Ausnahmen zulassen, sofern in der Eignungsprüfung eine außergewöhnliche Begabung und Eignung sowie mindestens der mittlere Schulabschluss nachgewiesen werden.
Bildungsnachweise von Studierenden, die im Ausland erworben wurden, gelten als Nachweis der allgemeinen Hochschulreife oder als Nachweis der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung nur, wenn sie von der Hochschule für Musik und Theater München anerkannt worden sind. - Nachweis der bezahlten Anmeldegebühren (Kopie Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg)
Liegt dieser Nachweis nicht vor, ist eine Teilnahme an der Eignungsprüfung nicht möglich!
Die Zahlungen sind auf folgendes Konto der Bayerischen Theaterakademie bei der
Bayerischen Landesbank vorzunehmen:
Kontonummer: 11 90 31 5
Bankleitzahl: 700 500 00 (Bayerische Landesbank)
Bitte unbedingt folgendes Buchungskennzeichen unter "Verwendungszweck" angeben:
7032 115 03-5 156501-9 Schauspiel; und den Namen des Bewerbers.
Für Überweisungen aus dem Ausland:
BIC: BYLADEMM
IBAN: DE75 700500000001190315
Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt!
Unvollständig oder verspätet eingegangene Anmeldeunterlagen
können nicht bearbeitet werden!
Fließende Sprachkenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift werden vorausgesetzt.
Die Eignungsprüfung Stufe I umfasst das Vorspielen von drei selbständig erarbeiteten Rollenausschnitten freier Wahl. Davon muss ein Text in gebundener Sprache sein (auch Versform genannt).
Ein Ausschnitt aus einem modernen Theaterstück ist erwünscht.
Gebühren für die Anmeldung zur Eignungsprüfung
Aufgrund des Beschlusses des Senats der Hochschule für Musik und Theater München vom 08.12.2009 und der Genehmigung des Präsidenten vom 08.12.2009 wird für die Anmeldung zur Eignungs- bzw. Zulassungsprüfung von jedem Bewerber gemäß Art. 13 in Verbindung mit Art. 71 Abs. 10 des Bayerischen Hochschulgesetzes vom 18.05.2006 (GVBl. S.245) eine Gebühr in Höhe von € 30,00 erhoben. Bei gleichzeitiger Bewerbung für mehrere Studiengänge wird für jeden weiteren Antrag eine Gebühr in Höhe von € 10,00 fällig. Die Gebühr entsteht mit der Anmeldung zur Eignungsprüfung. Die Zahlung ist mit Vorlage der Bewerbungsunterlagen durch Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg nachzuweisen. Wird die Einzahlung nicht nachgewiesen, ist eine Teilnahme nicht möglich. Eine Rückzahlung der Gebühr ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei Rücknahme der Bewerbung. Bewerbern und Bewerberinnen, die zum Studium zugelassen werden und sich immatrikulieren, wird die Gebühr erstattet.
Die Zahlungen sind auf folgendes Konto der Bayerischen Theaterakademie bei der Bayerischen Landesbank vorzunehmen:
Kontonummer: 11 90 31 5
Bankleitzahl: 700 500 00 (Bayerische Landesbank)
Bitte dringend folgendes Buchungskennzeichen unter "Verwendungszweck" angeben:
7032 115 03-5 156 501-9 Schauspiel; und den Namen des Bewerbers.
Für Überweisungen aus dem Ausland:
BIC: BYLADEMM
IBAN: DE75 700500000001190315
Termine (Eignungsprüfung)
Eignungsprüfung Stufe I
01.07.2013
7.und 8.11.2013
08., 09., 10. und 11.01.2014
Eignungsprüfung Stufe II
13.; 14. und 15. Januar 2014
Eignungsprüfung Stufe III
16.01.2014
Bewerbungsfristen für die Eignungsprüfung Stufe I
Es gilt das Datum des Poststempels
Für die Prüfung am 01.07.2013: 03.06.2013
Für die Prüfung am 07 und 08.11.2013: 04.10.2013
Für die Prüfung am 08.;09.;10. und 11.01.2014: 02.12.2013
Die Teilnehmer werden je nach Anzahl der Anmeldungen im November entweder für den 07. oder 8.11.2013 eingeteilt, je nach Anzahl der Anmeldungen im Dezember entweder für den 08.;09.;10.; oder 11. Januar 2014 eingeteilt
Die Einladungen zur Eignungsprüfung Stufe I werden erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist versandt!
Eignungsprüfung Stufe II und III
Eignungsprüfung Stufe II
Vorspielen der bereits bei der Eignungsprüfung Stufe I gezeigten Rollenausschnitte vor der Gesamtkommission. Die Prüfungskommission stellt Aufgaben, um die inhaltliche Vorbereitung, Spielfantasie, körperliche Durchlässigkeit, spielerische Flexibilität und Vorstellungskraft der Bewerber zu überprüfen.
Eignungsprüfung Stufe III
In Gruppen- bzw. Einzelarbeit werden folgende Begabungen getestet:
- Improvisation mit Gespräch, um die (Schauspieler)-
- Persönlichkeit kennenzulernen
- Rollenarbeit
- Partnerbezug
- Sprachgestaltung
- Musikalität und Rhythmik
- Bewegung
- stimmliche und körperliche Eignung
Es besteht keine Verpflichtung der Kommission, alle Bewerber in allen Punkten zu prüfen.
Studiendauer, Probezeit, Abschluss, Wiederholung von Prüfungen
Studienbeiträge pro Semester
Ab dem WS 2013/14 entfallen die Studienbeiträge.
Es werden € 59,00 Solidarbeitrag für ein Semesterticket erhoben
* zzgl. Studentenwerksbeitrag (€ 42.-)
Wir sind bemüht, Wege zu finden, bedürftige Studenten zu unterstützen (siehe unten: Studiengebühren/Stipendien).
Beginn des Studiums
Jährlich zum Sommersemester
Studiendauer Bachelorstudiengang
6 Semester
Probezeit
Die ersten beiden belegten Fachsemester gelten als Probezeit.
Abschlussbezeichnung
Bachelor of Arts (B.A.)
Entscheidung über die Zulassung zum Bachelorstudium
Eine Zulassung zum Studium erfolgt bei bestandener Eignungsprüfung. Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird dem Bewerber schriftlich mitgeteilt.
Wiederholung der Eignungsprüfung zum Bachelorstudium
Eine nicht bestandene Eignungsprüfung kann zweimal wiederholt werden.
Zusammenarbeit mit anderen Fachgebieten der Theaterakademie
Im Rahmen des Kooperationsverbunds der Theaterakademie findet eine Zusammenarbeit mit der Hochschule für Fernsehen und Film München sowie mit Studierenden anderer Studiengänge (insbesondere Regie, Dramaturgie und Musical) statt.
BITTE BEACHTEN SIE DIE WEITEREN HINWEISE ZUM STUDIUM FÜR DEN BACHLORSTUDIENGANG ZUM DOWNLOAD UNTER FACHPRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG UND MODULE UND CREDITS



