Ausbildung zur Musicaldarstellerin / zum Musicaldarsteller
vierjähriger Intensivstudiengang Musical (Bachelor of Arts, Master of Arts). Bitte beachten Sie: Der Start des Masterstudiengangs (mit separatem Eignungsverfahren!) ist für das Sommersemester 2016 vorgesehen.
Leitung: Marianne Larsen
Der Diplom-Studiengang Musical (Leitung: Marianne Larsen) ist im Kooperationsmodell der Bayerischen Theaterakademie August Everding (Präsident: Prof. Klaus Zehelein) ein Studiengang der Hochschule für Musik und Theater München. Die Ausbildungsräume sind im Prinzregententheater München und in der Bürgermeistervilla untergebracht. Die Ausbildung vermittelt die grundlegenden praktischen und theoretischen Fertigkeiten des Berufs „Musicaldarsteller“. Durch die notwendige Verbindung der Fächer Gesang, Tanz und Schauspiel, welche die Besonderheit des Genres „Musical“ ausmacht, erfordert die Ausbildung ein hohes Maß an Engagement, Energie und Durchhaltevermögen. Die Ausbildung bietet zusätzlich durch Projektarbeiten an der Theaterakademie sowie durch Praktika mit Kooperationspartnern und an Bühnen des In- und Auslands die Möglichkeit, erste Berufserfahrung zu erwerben.
Orientierungsworkshop (für die Aufnahmeprüfung)
Die Theaterakademie bietet einen Intensivkurs als Vorbereitung für die Aufnahmeprüfung an. Inhalt: Tanz, Improvisation, Gruppengesang, Vortragsklasse, Atem & Stimme.
Wann: 06. oder 7.07.2013
Anmeldeschluss: 17. Juni 2013 (es gibt noch freie Plätze!)
Die Teilnehmer werden je nach Anzahl der Anmeldungen entweder für den 06. oder 7.07.2013 eingeteilt, bitte bei der Anmeldung Verfügbarkeiten angeben!
Kursgebühr € 50,-
Studienbeginn
Das Studium kann nur zum Sommersemester aufgenommen werden.
Termin der nächsten Aufnahmeprüfung: 11. – 16.11.2013
Anmeldeschluss: 11.10.2013
(Datum des Poststempels bzw. Abgabe der Unterlagen an der Bayerischen Theaterakademie August Everding / Abteilung Musical, Prinzregentenplatz 12, D- 81675 München)
Umstellung auf Bachelor und Master: Intensivstudiengang Musical
Der Intensivstudiengang setzt sich aus einem Bachelor- und einem Masterstudiengang mit einer Verzahnung im 6. Fachsemester zusammen.
Der Bachelorstudiengang umfasst 210 ECTS-Punkte, der Masterstudiengang 90 ECTS-Punkte. Der Zugang zum Masterstudiengang (erstmaliger Start: Sommersemester 2016) setzt einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss aus dem Inland oder Ausland der Fachrichtung Bachelor of Arts sowie das erfolgreiche Bestehen eines Eignungsverfahrens voraus.
Zulassungsvoraussetzungen
- Anmeldeformular mit tabellarischem Lebenslauf,
- Kopie der Geburtsurkunde
- Kopie des letzten Schulzeugnisses
- ein mit Namen versehenes Passbild
- Repertoireliste
- ein allgemeinärztliches Attest (nicht älter als 6 Monate)
- Nachweis der bezahlten Anmeldegebühren
(Kopie, Kontoauszug oder Bareinzahlungsbeleg)
Die Zahlung ist auf folgendes Konto der Bayerischen Theaterakademie vorzunehmen:
Bayerische Landesbank
Kontonummer: 11 90 31 5
BLZ: 700 500 00
BIC: BYLADEMM
IBAN:DE75700500000001190315 Bitte unbedingt folgendes Buchungskennzeichen unter "Verwendungszweck" angeben:
Bayer. Theaterakademie Gebühren f. Eignungsprüfung (Musical)7032 115 04-4 156501-9
Aufnahmeprüfung
Die Prüfung findet in den Unterrichtsräumen der Theaterakademie im Prinzregententheater, Prinzregentenplatz 12 in München statt.
Die Aufnahmeprüfung gliedert sich in zwei Teile:
Zulassungs- und Eignungsprüfung (1. und 2. Runde)
Vorraussetzung für die Zulassung zur Eignungsprüfung / 1. Runde
ist das Bestehen der Zulassungsprüfung.
Vorraussetzung für die Zulassung zur Eignungsprüfung / 2. Runde
ist das Bestehen der Eignungsprüfung / 1.Runde.
Zur Aufnahmeprüfung, bestehend aus Zulassungs- und Eignungsprüfung /
1.und 2. Runde, sind vorzubereiten:
1. mindestens fünf Songs (davon mindestens einer in englischer Sprache),
davon
a) eine Musicalszene
b) vier weitere Songs (höchstens ein Song aus dem Nicht-Musicalbereich) 2. ein Volkslied a cappella (Tonart nach eigener Wahl)
3. eine eigene Choreographie von mindestens einer Minute,
4. mindestens ein Schauspielmonolog in deutscher Sprache
5. ein kurzer Prosatext bzw. ein Gedicht
(alle Lieder und Texte sind auswendig vorzutragen)
6. zwei Instrumentalstücke entweder auf dem Klavier
oder mitzubringendem Instrument
7. außerdem werden in der 2. Runde elementare Kenntnisse
in Musikkunde / Gehörbildung (Bestimmen von Intervallen,
Grundkenntnisse in Harmonielehre) geprüft.
Die Repertoireliste ist der Prüfungskommission zum Vortrag in 7-facher Ausfertigung als Kopie schriftlich vorzulegen!
Für alle Prüfungsrunden gilt:
- Es stehen Pianisten der Akademie zur Verfügung. Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen eigenen Pianisten mitzubringen. Das Notenmaterial (ordentlich geklebt und gut lesbar; ggf. transponiert) ist zu allen Prüfungsrunden vom Bewerber selbst mitzubringen.
- Für die Bewegungsprüfungen ist Tanz- bzw. Trainingskleidung erforderlich.
- Für die eigene Choreographie ist die Musik auf Tonträger (CD oder MC) mitzubringen
Zulassungsprüfung:
In der Zulassungsprüfung darf der Bewerber den ersten Vortrag auswählen. Die Prüfungskommission kann unterbrechen und entscheidet über weitere Vorträge. Sollte eine der Gesangsnummern, der Monolog, das Gedicht oder die Choreographie nicht oder nur teilweise vorbereitet sein, wird die Zulassungsprüfung mit „nicht bestanden“ bewertet. Die Tanzprüfung findet in der Gruppe statt. Das Bestehen der Zulassungsprüfung berechtigt zur Teilnahme an der 1. Runde der Eignungsprüfung
Eignungsprüfung
1. Runde:
Die Prüfungskommission trifft die Auswahl der Vorträge. Die Prüfungskommission stellt Aufgaben, um stimmliche und musikalische Möglichkeiten sowie Spielfantasie und szenische Intelligenz der Bewerber zu überprüfen. Sollte eine der Gesangsnummern, der Monolog, das Gedicht oder die Choreographie nicht oder nur teilweise vorbereitet sein, wird die 1. Runde mit „nicht bestanden“ bewertet. Es wird eine Musical-Choreographie in der Gruppe erarbeitet. Das Bestehen der 1. Runde berechtigt zur Teilnahme an der 2. Runde.
2. Runde:
a) Vortrag eines Musical-Songs nach Wahl der Prüfungskommission
aus dem mitgebrachten Material.
b) Schauspiel-Gruppenimprovisation
c) Choreographie aus der 1. Runde wird in der 2. Runde
ohne nochmalige Repetition geprüft
d) Instrumentalvortrag
e) Musikkunde / Gehörbildung
Die Prüfungskommission ist nicht verpflichtet, die Bewerber in allen Punkten zu prüfen. Eine Beratung ist nicht möglich!
Entscheidung über die Zulassung zum Studium
Die Ergebnisse der Prüfungsrunden werden den Bewerbern am Ende der jeweiligen Runden mitgeteilt. Dies gilt ebenso für das Bestehen der letzten Runde und somit für die Zulassung zum Studiengang. Für jedes Studienjahr werden in der Regel 8 bis 10 StudentInnen angenommen. Die Eignungsprüfung kann bei Nichtbestehen in der Regel nur einmal wiederholt werden.
Studiendauer / Studienabschnitte / Prüfungen:
Die Regelstudienzeit mit dem Abschluss Bachelor of Arts beträgt 6 Semester:
Die ersten beiden Semester gelten als Probezeit im Sinne der Satzung der Hochschule für Musik und Theater München vom 13.03.2001.
Prüfungen: siehe Fachprüfungsordnung
Nachwuchsworkshop (Schnupperkurs für interessierten Nachwuchs)
Die Theaterakademie bietet für interessierten Nachwuchs einen Workshop mit Unterricht in Gesang, Tanz und Schauspiel an. Der Unterricht wird unter der fachlichen Anleitung der Dozenten des Studiengangs von Studierenden des 5. Semesters durchgeführt. Vortragsmöglichkeit eines vorbereiteten Liedes, Monologes / Szene. Eingeladen sind interessierte 16- 20jährige mit dem Berufswunsch „Musicaldarsteller".
Der Workshop bietet Einblick in die Anforderungen des Berufs
Wann: 19./20. und 26./27. Oktober 2013
Anmeldeschluss: 30. September 2013
begrenzte Teilnehmerzahl
Kursgebühr € 65,--



