MUSICAL STUDIUM: Ausbildung zur Musicaldarstellerin / zum Musicaldarsteller für Bühne , Film und Fernsehen
Seit Oktober 1996 gibt es an der Bayerischen Theaterakademie August Everding im Prinzregententheater einen Studiengang der Hochschule für Musik und Theater München im Kooperationsverbund mit dem Abschluss DIPLOM-MUSICALDARSTELLER/IN
(Leitung bis Ende des Sommersemesters 2012: Prof Vicki Hall),
ab Sommersemester 2013 geplant als
INTENSIVSTUDIENGANG (BACHELOR OF ARTS)
Ab dem Wintersemester 2012/2013 wird Marianne Larsen die Leitung des Studiengangs übernehmen. Im Intensivstudium zum Bachelor of Arts (3 Studienjahre) werden fachliche Kompetenzen für das Handwerk des Bühnenberufs zum Musicaldarsteller vermittelt. Es werden gesangliche, sprecherische, schauspielerische und tänzerische Grundlagen bis hin zur Bühnenreife erarbeitet. Ab dem 3. Jahr gibt es die Gelegenheit, produktionsbezogene Praktika zu leisten. Im Anschluss an den Bachelor ist nach bestandener Eignungsprüfung die Weiterführung des Studiums zum Master of Arts möglich (ebenfalls in Planung). Bedingt durch die Fächer Gesang, Tanz, Schauspiel und Sprechen sowie der notwendigen Verbindung dieser Darstellungsformen erfordert die Ausbildung ein hohes Maß an Engagement, Energie und Durchhaltevermögen. Talent, natürliche Ausstrahlung und künstlerischer Instinkt sind unabdingbare Voraussetzungen, um diesen Studiengang erfolgreich zu absolvieren.
Das Studium kann nur zum Sommersemester aufgenommen werden (die nächste Eignungsprüfung vom 9. – 14.10.2012 gilt für den Studienbeginn im März 2013).
Der letzte Termin für die Anmeldung zur Eignungsprüfung ist der 10. September 2012 (Datum des Poststempels, bzw. Abgabe der Unterlagen an derBayerischen Theaterakademie August Everding, Prinzregentenplatz 12, D-81675 München).
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Aufnahmeprüfung wird eingeladen, wer
1. das Anmeldeformular mit einem tabellarischen Lebenslauf, einer Kopie der Geburtsurkunde und des letzten Schulzeugnisses, ein mit Namen versehenes Passbild, die Kopie der Überweisung der Anmeldegebühr sowie die ausgefüllte Repertoireliste rechtzeitig eingereicht hat,
2. zu Studienbeginn das 16. Lebensjahr vollendet, das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
3. ein allgemeinärztliches Attest (nicht älter als 6 Monate) einreicht, das einen unbedenklichen Gesundheitszustand und die gesundheitliche Eignung für die Anforderungen der Ausbildung bestätigt,
4. fortgeschrittene deutsche und englische Sprachkenntnisse mitbringt.
Bei herausragenden Begabungen sind bei den Punkten 2. und 4. Ausnahmen möglich.
Aufnahmeprüfung
Die nächste Aufnahmeprüfung findet am 9./10.10.2012 (Zulassung), 11./12.10.2012 (1. Runde) und 14.10.2012 (2. Runde) in unseren Unterrichtsräumen im Prinzregententheater, Prinzregentenplatz 12 in München statt.
Zur Eignungsprüfung (bestehend aus Zulassungsprüfung, 1. Runde und 2. Runde) sind vorzubereiten:
1. mindestens fünf Songs (davon mindestens einer in englischer Sprache), davon
a) eine Musicalszene = ein Musicalsong mit Szene,
szenisch bedeutet: ein Lied mit Tanzeinlage oder ein Lied, das gleichzeitig gesungen und getanzt wird oder ein Lied mit auf Deutsch gesprochenem Text als Einleitung oder Ergänzung des Liedes
b) mindestens vier weitere Songs (davon darf höchstens ein Song aus dem Nicht-Musicalbereich stammen)
2. außerdem ein Volkslied a cappella (Tonart nach eigener Wahl)
3. eine eigene Choreographie von mindestens einer Minute,
4. mindestens ein Schauspielmonolog in deutscher Sprache
5. ein kurzer Prosatext bzw. ein Gedicht
Alle Lieder und Texte sind auswendig vorzutragen.
6. zwei Instrumentalstücke entweder auf dem Klavier oder mitzubringendem Instrument
7. außerdem sind in der 2. Runde elementare Kenntnisse in Musikkunde / Gehörbildung (Bestimmen von Intervallen, Grundkenntnisse in Harmonielehre) nachzuweisen.
Die Repertoireliste ist der Prüfungskommission zum Vortrag in 7-facher Ausfertigung als Kopie schriftlich vorzulegen!
Für alle Prüfungsrunden gilt:
Es stehen Pianisten der Akademie zur Verfügung. Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen eigenen Pianisten mitzubringen. Das Notenmaterial (ordentlich und gut lesbar; ggf. transponiert) ist in jedem Falle zu allen Prüfungsrunden vom Bewerber selbst mitzubringen. Für die Bewegungsprüfungen ist Tanz- bzw. Trainingskleidung erforderlich. Für die eigene Choreographie ist die Musik auf Tonträger (CD oder MC) mitzubringen
Die Zulassungsprüfung:
In der Gesangs- und Schauspielprüfung darf der Bewerber den ersten Vortrag auswählen. Die Prüfungskommission kann unterbrechen und entscheidet, ob danach vom Bewerber weitere Vorträge zu hören sind; die Auswahl der Vorträge trifft die Prüfungskommission. Sollte eine der Gesangsnummern, der Monolog, das Gedicht oder die Choreographie nicht oder nur teilweise vorbereitet sein, wird die Zulassungsprüfung mit „nicht bestanden“ bewertet.
Es findet auch eine Tanzprüfung in der Gruppe statt.
Das Bestehen der Zulassungsprüfung berechtigt zur Teilnahme an der 1. Runde.
1. Runde: Die Prüfungskommission trifft die Auswahl des Vorzutragenden, kann unterbrechen und entscheidet, ob danach vom Bewerber weitere Vorträge zu hören sind. Sollte eine der Gesangsnummern, der Monolog, das Gedicht oder die Choreographie nicht oder nur teilweise vorbereitet sein, wird die 1. Runde mit „nicht bestanden“ bewertet. Es wird eine Musical-Choreographie in der Gruppe erarbeitetDas Bestehen der 1. Runde berechtigt zur Teilnahme an der 2. Runde.
2. Runde:
· Vortrag eines Musical-Songs nach Wahl der Prüfungskommission aus dem mitgebrachten Material
· Schauspiel-Improvisation
· Choreographie aus der 1. Runde wird in der 2. Runde ohne nochmalige Repetition geprüft
Wie auch:
· Instrumentalvortrag
· Musikkunde / Gehörbildung
Die Prüfungskommission ist nicht verpflichtet, die Bewerber in allen Punkten zu prüfen. Eine Beratung ist nicht möglich!
Entscheidung über die Zulassung zum Studium:
Die Ergebnisse der Prüfungsrunden werden den Bewerbern am Ende der jeweiligen Runden mitgeteilt. Dies gilt ebenso für das Bestehen der letzten Runde und somit für die Zulassung zum Studiengang. Für jedes Studienjahr werden in der Regel 8 bis 10 StudentInnen angenommen. Die Aufnahmeprüfung kann bei Nichtbestehen in der Regel nur einmal wiederholt werden.
Studiendauer / Studienabschnitte / Prüfungen:
Die Regelstudienzeit mit dem Abschluss Bachelor of Arts beträgt 6 Semester:
Die ersten beiden Semester gelten als Probezeit im Sinne der Satzung der Hochschule für Musik und Theater München vom 13.03.2001.
Prüfungen gibt es im 1., 3., 4., 5. und 6. Semester, siehe Fachprüfungsordnung
Orientierungsworkshop (für die Eignungsprüfung)
Die Theaterakademie bietet am 22. und 23.09.2012 (Anmeldeschluss: 06.09.2012) einen intensiven eintägigen Wochenendkurs als Vorbereitung für die Aufnahmeprüfung an. Inhalt: Tanz, Atem, Schauspiel und Gesang (Song/Lied und Rolle bitte selbst vorbereiten; für Tanzunterricht entsprechende Kleidung erforderlich). Freiwillige Teilnahme, Kursgebühr: gesamt € 50,- pro Tag.



