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Wichtige Informationen für die Rückmeldung zum Wintersemester 2013/14

Die Rückmeldung erfolgt an der Hochschule für Musik und Theater München grundsätzlich durch die fristgerechte Überweisung aller fälligen Beiträge, derzeit bestehend aus dem Grundbeitrag für das Studentenwerk und den Studienbeiträgen.

Nach aktuellem Stand der politischen Diskussion ist die Abschaffung der Studienbeiträge zum Wintersemester 2013/14 zwar sehr wahrscheinlich, eine rechtsverbindliche Aussage dazu, ob die Studienbeiträge im Rahmen der Rückmeldung für das Wintersemester 2013/14 nicht mehr bezahlt werden müssen, kann allerdings vor einer entsprechenden Gesetzesänderung noch nicht getroffen werden.

Desweitern ist zum Wintersemester 2013/14 die Einführung eines Semestertickets für die Studierenden der Hochschule für Musik und Theater München geplant, so dass voraussichtlich ein entsprechender Sockelbeitrag zu entrichten sein wird; da eine entsprechende Satzung seitens des Studentenwerks noch nicht beschlossen ist, kann auch diesbezüglich derzeit noch keine rechtsverbindliche Aussage getroffen werden.

Somit können wir Sie derzeit noch nicht darüber informieren, welche Beiträge in welcher Höhe bei der Rückmeldung zum Wintersemester 2013/14 fällig sein werden. Allerdings gehen wir davon aus, dass diesbezüglich bis spätestens Anfang Mai 2013 eine rechtsverbindliche Aussage getroffen werden kann. Über entsprechende Neuigkeiten diesbezüglich werden wir Sie an dieser Stelle umgehend informieren. Um jedoch zwischenzeitlich eventuelle Über-, Falsch- oder Rückzahlungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen dringend und in Ihrem eigenen Interesse vor dem 1. Mai 2013 noch keine Beitragszahlungen für das Wintersemester 2013/14 zu tätigen.

Die Rückmeldefrist für das Wintersemester 2013/14 endet am 1. Juli 2013.

 

Zusätzlicher Beitrag für das Semesterticket

(voraussichtlich erstmals zum Wintersemester 2013/14)

Gemäß Art. 95 Abs. 4 Bayerisches Hochschulgesetz kann neben dem Grundbeitrag ein zusätzlicher Beitrag für die Beförderung oder die zu einem ermäßigten Beförderungsentgelt mögliche Beförderung der Studierenden im öffentlichen Nahverkehr erhoben werden. Die Höhe des zusätzlichen Beitrags richtet sich nach dem Aufwand aus einer entsprechenden Vereinbarung des Studentenwerks mit den örtlichen Trägern des Nahverkehrs über die Beförderung der Studierenden gegen ein Pauschalentgelt oder über die zu einem ermäßigten Beförderungsentgelt mögliche Beförderung der Studierenden gegen ein Pauschalentgelt. Die Höhe dieses zusätzlichen Beitrags wird vom zuständigen Studentenwerk durch Satzung festgesetzt, die Hochschule erhebt den zusätzlichen Beitrag gemäß Art. 95 Abs. 5 Satz 1 Bayerisches Hochschulgesetz für das Studentenwerk und führt ihn an dieses ab.

Zum Wintersemester 2013/14 ist die Einführung eines Semestertickets mit Sockelmodell für die Studierenden mehrerer Münchner Hochschulen geplant, darunter auch für die Studierenden der Hochschule für Musik und Theater München. Nähere Informationen zum Semesterticket finden Sie auf der Internetseite des Studentenwerks München.

Wenn das Semesterticket wie geplant zum Wintersemester 2013/14 eingeführt wird, müssen den zusätzlichen Beitrag für das Semesterticket alle Studierenden der Hochschule für Musik und Theater München jedes Semester im Rahmen der Immatrikulation bzw. Rückmeldung entrichten.

Der Zusätzliche Beitrag für das Semesterticket ist wie der Grundbeitrag und die Studienbeiträge mit Antragstellung auf Immatrikulation oder auf Weiterstudium (Rückmeldung) fällig und bis zu den durch amtliche Bekanntmachung festgesetzten Terminen in einer Summe zu leisten. Ist die Zahlung aller fälligen Beiträge nicht fristgerecht erfolgt, ist keine Immatrikulation möglich bzw. wird die Rückmeldung nicht vollzogen und der/die Studierende exmatrikuliert.

Sobald die Rechtsgrundlage (Satzung des Studentenwerks München) für die Erhebung des zusätzlichen Beitrags für das Semesterticket in Kraft getreten ist, werden wir Sie an dieser Stelle über die Höhe des Beitrags, etwaige Befreiungstatbestände und über Zahlungsfristen und –modalitäten umgehend informieren. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unsere weiteren Hinweise zur Rückmeldung für das Wintersemester 2013/2014.

 

Beauftragte für Studienangelegenheiten

Kristina Pschorr
Raum: S.1.02 (Verwaltungstrakt)
Sprechzeiten
Montag u. Dienstag: 9.30 – 16.00 Uhr
Mittwoch u. Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr
Tel: (089) 2185 – 2822
Fax: (089) 21 85 – 28 13
kristina.pschorr@theaterakademie.de

 

Anmeldung der Raumnutzung

Jochen Krug
Leiter des Künstlerischen Betriebsbüros, Stellv. Künstlerischer Direktor
Raum: S.1.04 (Verwaltungstrakt)
Sprechzeiten: Kernzeit ist von 09.00 – 17.00 Uhr
Tel: (089) 2185 – 2821
jochen.krug@theaterakademie.de

 

Dr. Irene Köwer
Raum: 2.21
Montag und Mittwoch: 11.00 - 15.00 Uhr
Freitag 11.00 - 14.00 Uhr
Ausleihzeit: 4 Wochen
bibliothek@theaterakademie.de
Anmeldung im Bibliotheksystem

 

 

Computerraum

Raum: K. 57
Öffnungszeiten: 08.00 - 22.00 Uhr
Im Computerraum stehen acht Arbeitsplätze zur Verfügung. Jeder Studierende bekommt sein Passwort bei Frau Pschorr. Die Rechner sind an das Leibniz-Rechenzentrum Garching angeschlossen und können für Projektarbeit, Internetrecherche, Aufbau einer eigenen Homepage etc. genutzt werden.

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